Kirchenmusik
Zum Grundsätzlichen der Kirchenmusik
An die Stelle der Bilderverehrung, mit deren Verbot die Reformation ernst gemacht hat, trat die Kirchenmusik. Martin Luther und viele andere schrieben Kirchenlieder, in der deutschen Schweiz erschien bereits 1540 das erste reformierte Kirchengesangbuch, in Genf sang die Gemeinde den Psalter. Protestantische Komponisten wie Buxtehude, Händel, Bach und viele andere schrieben Kirchenmusik für Soli, Chor und Orchester und Orgelmusik für den Gottesdienst.
Die Kirchenmusik nimmt teil an der Verkündigung des Evangeliums, sie begleitet die Menschen in Freude und Leid, und über den Gottesdienste hinaus erfüllt sie eine öffentliche, kulturelle Aufgabe. Die Kirche unterstützt Angebote, die zur Ausbildung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern bestehen.
In der Vorbereitung der Gottesdienste arbeiten Pfarrerinnen und Pfarrer mit den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern zusammen. Diese stimmen ihre Beiträge auf das Ganze des Gottesdienstes, auf das Kirchenjahr und auf die Lieder der Gemeinde ab.
Kannte noch bis zur Ausgabe 1952 das Reformierte Gesangbuch fast ausschliesslich nur den Choral, so ist mit dem Evangelisch-reformierten Gesangbuch 1998 die Auswahl reicher geworden.
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Merkblatt Urheberrecht (EKS, 2020)
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Förderung Kirchenmusik