ENSEMBLE Nr. / N° 22 - Oktober / Octobre 2017

31 ENSEMBLE 2017/22 —– Kurz und bündig KURZ UND  BÜNDIG KREISSCHREIBEN DES SYNODALRATS EN BREF CIRCULAIRE DU CONSEIL SYNODAL GESAMTKIRCHLICHE KOLLEKTEN Kollektenplan 2018 Gestützt auf Art. 176 Abs. 7 Kirchenordnung ordnet der Synodalrat folgende gesamtkirchliche Kollekten für das Jahr 2018 an: Kollektensonntag Name der Kollekte 4. Februar Kirchensonntag Februar/März Unterstützung der Schweizer Kirchen im Ausland April Internationale ökumenische Organisationen 20. Mai Pfingsten 26. August Bibelsonntag 16. September Bettag 4. November Reformation 24./25. Dezember Weihnachten Kein bestimmtes HEKS-Flüchtlingsdienst Datum (freiwillige Kollekte) Der Kollektenplan 2018 wird den Kirchgemeinden im Ok- tober schriftlich per Briefpost zugestellt. Die Ankündigung der Kollekte und eine ausführliche Beschreibung des Ver- wendungszwecks erfolgt jeweils rechtzeitig im ENSEMBLE, im Newsletter oder ist auf unserer Homepage unter www.refbejuso.ch/strukturen/finanzen/kollekten abrufbar. Dispens von der gesamtkirchlichen Kollekte Dem Synodalrat ist bewusst, dass es insbesondere in kleinen Kirchgemeinden nicht immer möglich ist, die gesamtkirch- lichen Kollekten zum vorgegebenen Zeitpunkt durchzufüh- ren. Ein Verzicht auf die Erhebung von vorgeschriebenen Kollekten muss durch den Synodalrat bewilligt werden. Eine Bewilligung kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Dazu gehören die in Zusammenarbeit mit andern Kirchgemeinden gemeinsam durchgeführten Got- tesdienste mit gesamtkirchlichen Kollekten. Ausnahmege- suche sind mindesten 14 Tage vor dem betreffenden Kol- lektensonntag bei der Fachstelle Finanzen einzureichen. Gesuche, eine vorgeschriebene Kollekte aufgrund inhalt­ licher Vorbehalte nicht durchführen zu müssen oder einem anderen Zweck zukommen zu lassen, können nicht be­ willigt werden. Weil die gesamtkirchlichen Kollekten ob- ligatorisch und zeitlich gebunden sind, bleibt den Kirch- gemeinden diesbezüglich auch kein Ermessensspielraum. Neues Konto und Verzicht auf Einzahlungsscheine Für alle gesamtkirchlichen Kollekten ab 2018 werden für die Überweisung des Kollektenbetrags keine Einzahlungs- scheine mehr versandt. Die Kollekten sind ab diesem Zeit- punkt auf folgendes, neues Kollektenkonto bei der Post­ finance zu überweisen: Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Gesamtkirchliche Kollekten, PC 31-702745-4, IBAN: CH39 0900 0000 3170 2745 4, Vermerk: «Name der Kollekte». Für Kirchgemeinden, welche über keine Möglichkeit für den elektronischen Zahlungsverkehr verfügen, sind wir gerne bereit, die notwendige Anzahl Einzahlungsscheine weiterhin zur Verfügung zu stellen. Inkasso Die gesamtkirchlichen Kollekten sind innert 4 Wochen ab Kollektendatum den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn zu überweisen. Kirchgemeinden, welche bis zum Ablieferungstermin die Kollekte nicht überwiesen haben und für welche keine Ausnahmebewilligung vorliegt, wer- den schriftlich gemahnt. Für die vollständige und termingerechte Überweisung der gesamtkirchlichen Kollekten danken wir an dieser Stel- le allen Verantwortlichen der Kirchgemeinden. Der Synodalrat

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