ENSEMBLE Nr. / N° 27 - April / Avril 2018

18 Fokus —– ENSEMBLE 2018/27 Ab Sommer 2018 können anerkannte Flücht- linge und vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz neu die Integrationsvorlehre absolvieren. Damit die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt, sind aber auch die Wirt- schaft und die Zivilgesellschaft gefragt. Von Selina Stucki Die Integrationsvorlehre – im Kanton Bern «Vor- lehre Integration» genannt – startet im Sommer 2018 auch in Bern. Was genau beinhaltet diese Ausbildung? Die Ausbildung vermittelt den Lernenden auf­ bauend auf bereits bestehender Arbeitserfahrung grundlegende Kompetenzen in einem Berufsfeld. Die Lernenden verbringen dafür während eines Jahres wöchentlich drei Tage in einem Betrieb, zwei Tage in der Berufsfachschule. Im Gegensatz zur bereits bestehenden Vorlehre liegt bei dieser Ausbildung der Fokus stärker auf dem Erwerb der Sprache und der branchenspezifischen Fachkunde. Der Bund lässt sich das nationale Pilotprojekt In- tegrationsvorlehre 54 Millionen Franken kosten. Was erhofft er sich davon? Mit dem neuen Projekt will der Bund langfris­ tig die Sozialhilfekosten senken. Er handelt hier­ bei nach dem Motto: Arbeit vor Sozialhilfe, Bil­ dung vor Arbeit. Der Bund wirkt mit der Integrationsvorlehre zudem dem Fachkräfteman­ gel entgegen, unterstützt Branchen, die ein Nach­ wuchsproblem haben, und nutzt das Potenzial der Geflüchteten. Ziel der Integrationsvorlehre ist es, bei den Teil- nehmenden die notwendigen grundlegenden Kom- petenzen im Hinblick auf eine berufliche Grund- bildung zu vermitteln. Um was für Kompetenzen handelt es sich hierbei? Die Ausbildung fördert einerseits überbetrieb­ liche Kompetenzen wie zum Beispiel die sorgfäl­ tige Arbeitsweise oder Kenntnisse über hiesige Werte und Normen. Andererseits erlernen die Teilnehmenden fachliche Kompetenzen wie das Bedienen von Maschinen, das Einhalten von Sicherheitsregelungen oder den Umgang mit Kunden. Wie kommen Personen mit Migrationshintergrund im Kanton Bern dazu, eine Vorlehre Integration zu besuchen? Sie werden über ihre Sozialarbeitenden oder die Lehrpersonen eines Brückenangebots ange­ meldet. Wer sich für eine Vorlehrstelle interessiert, muss mindestens einen Sprachstand A2 haben. Zudem bringt die Person idealerweise Arbeits­ erfahrung aus dem Herkunftsland mit oder hat mindestens einmal in der Schweiz im anvisierten Berufsfeld geschnuppert. Zur Person: Rachel Schipper ist wissenschaft­ liche Mitarbeiterin in der Fachstelle Brückenan­ gebote des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Bern und Ansprechperson für die Vorlehre Integration im Kanton Bern. ©zVg ARBEIT VOR SOZIALHILFE INTEGRATION

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