ENSEMBLE Nr. / N° 29 - Juni / Juin 2018

16 Dossier —– ENSEMBLE 2018/29 Simon Bühler EIN UMFASSENDES VERÄNDERUNGSPROJEKT INNERKIRCHLICHE UMSETZUNG VASTE PROJET DE TRANSFORMATION L’ÉGLISE S’ADAPTE DE L’INTÉRIEUR Das neue Gesetz über die bernischen Landes- kirchen hat wesentliche Neuerungen zur Folge. Der Synodalrat setzte frühzeitig eine Projektorganisation ein, damit die Um- setzung mit Unterstützung externer Experten und unter Einbezug aller Anspruchsgruppen termingerecht vorbereitet werden kann. Von Simon Bühler und Hans-Ulrich Zürcher* Am 21. März 2018 hat der Grosse Rat des Kantons Bern das LKG verabschiedet. Er hat damit eine Grundlage geschaffen, um das traditionell gute Verhältnis zwischen dem Kanton Bern und den drei Landeskirchen unter sich verändernden ge­ sellschaftlichen Rahmenbedingungen weiterzu­ führen. Bereits seit Anfang 2017 befasst sich eine vom Synodalrat eingesetzte Projektorganisation mit den Umsetzungsarbeiten. Unter der Leitung der Berner Firma Res Publica Consulting AG (RPC) sind dazu interdisziplinäre Teams tätig. Die Arbei­ ten sind in sechs Teilprojekte gegliedert. Die Teilprojektgruppen erarbeiten Umset­ zungsvorschläge, welche danach durch die Pro­ jektleitung und den Gesamtprojektausschuss ge­ prüft und weiterentwickelt werden. Anschliessend werden ihre Anträge im Synodalrat diskutiert und beschlossen. Soweit nötig, werden die Ergebnisse dieser vorbereitenden Arbeiten auch der Synode zum Beschluss vorgelegt. Anstellungsbedingungen Pfarrschaft Im ersten Teilprojekt werden die künftigen An­ stellungsbedingungen der Pfarrschaft definiert. Basis hierfür ist das neue Personalreglement (s. S. 15). Gemäss einem Grundsatzbeschluss der Synode wurde dieses in enger Anlehnung an das bisher massgebende kantonale Personalrecht aus­ gestaltet. Speziell zu beachten war, dass gemäss Kantonsverfassung die Kirchgemeinden als An­ stellungsbehörde insbesondere für die Anstellung und Entlassung der Pfarrpersonen zuständig sind und auch weiterhin bleiben, während eine Reihe weiterer Arbeitgeberfunktionen inskünftig durch die Landeskirche wahrgenommen werden. Der Entwurf des Personalreglements für die Pfarrschaft wird der Sommersynode 2018 zum Beschluss vorgelegt. In diesem Teilprojekt sind der Synodalrat, der Kirchgemeindeverband des Kantons Bern, der Pfarrverein und der Bernische Staatspersonalverband vertreten. Personalmanagement Die Übernahme der Anstellungsverhältnisse von rund 500 Pfarrpersonen erfordert den Ausbau des bestehenden Personalmanagements seitens der Landeskirche. Mit dieser Aufgabe befasst sich das Teilprojekt 2. Es soll sicherstellen, dass die Geist­ lichen ab 2020 im Personalbereich in einer ver­ gleichbaren Weise betreut werden wie bisher. Dies bedeutet einerseits, dass eine zeitgemässe und entwicklungsfähige Personal- und Lohnad­ ministration aufzubauen ist. Mit Prozessbeschrei­ bungen, Ablaufdiagrammen und Checklisten soll in konkreter Weise sichtbar gemacht werden, wer in Zukunft für die einzelnen Aufgaben verantwort­ lich ist. Damit die weiteren Arbeiten beim Aufbau des Personalmanagements möglichst zielorientiert erfolgen können, werden der Synode im Mai 2018 Leitsätze zur Festlegung von Grundsätzen vorge­ legt. In dieser Projektgruppe sind die Zentralen Dienste, die Fachstelle Personal sowie der Bereich Theologie des Synodalverbands vertreten. Finanzen Sämtliche finanziellen Aspekte der Umsetzung des LKG werden im Teilprojekt 3 behandelt. Dieses Teil* Res Publica Consulting AG Hans-Ulrich Zürcher ©SONNEN ecodesign ©SONNEN ecodesign

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