ENSEMBLE Nr. / N° 29 - Juni / Juin 2018

17 ENSEMBLE 2018/29 —– Dossier projekt hat Szenarien berechnet, wie sich die Um­ setzung des Gesetzes auf die Finanzen der Landes­ kirche und der Kirchgemeinden auswirken wird. Dabei mussten auch andere wichtige Faktoren berücksichtigt werden, insbesondere die in Vor­ bereitung befindliche Unternehmenssteuerreform III des Kantons Bern. Für einzelne Kirchgemeinden ergeben sich be­ deutende Auswirkungen, weil die Erträge aus der Unternehmensbesteuerung künftig nicht mehr für kultische Zwecke eingesetzt werden können. Mit dem neuen Landeskirchengesetz wird der Kanton Bern gesamtgesellschaftliche Leistungen der Kirchen abgelten. Die Landeskirche muss über die Verwendung der kantonalen Mittel Bericht erstatten. Im Teilprojekt 3 sind der Synodalrat, der Kirch­ gemeindeverband und die Zentralen Dienste des Synodalverbands vertreten. Synodalrat und gesamt- kirchliche Dienste Im Teilprojekt 4 will der Sy­ nodalrat im Haus der Kirche die internen Voraussetzun­ gen schaffen, um die zu­ sätzlichen Aufgaben mög­ lichst effizient bewältigen zu können. Bereits 2017 hat er den Grundsatzentscheid gefällt, seine Pensen nicht zu erhöhen, um das Amt weiterhin möglichst vielen Interessierten zu ermögli­ chen. Zudem will er die De­ partemente unverändert beibehalten. Aktuell bearbeitet wer­ den im Teilprojekt 4 eine Stärkung der koordinativen Rolle der «Bereichsleitungs-Sitzung» sowie ein strukturierter Prozess zur Amtsübergabe im Syn­ odalrat. Die Wintersynode 2018 wird sich mit dem angepassten Organisationsreglement befassen. In diesem Teilprojekt sind neben der Kirchen­ kanzlei alle Departemente entweder mit dem zuständigen Synodalratsmitglied oder der Be­ reichsleitung vertreten. Personalentwicklung Pfarrschaft Das 5. Teilprojekt hat zum Ziel, Aufgaben und Zuständigkeiten in der Personalentwicklung zu klären. Ein wichtiges Element ist das Weiter­ bildungsreglement, welches der Wintersynode 2018 vorgelegt wird. Darüber hinaus muss insbesondere die Rolle der Regionalpfarrschaft diskutiert und neu defi­ niert werden, die bisher sowohl dem Kanton als auch der Kirche unterstellt war. Neu werden die Regionalpfarrpersonen der Landeskirche unter­ stehen. Sie werden weiterhin die Möglichkeit haben, auf die individuelle Situation vor Ort einzugehen und sie zu unterstützen. Der Synodal­ rat hat grundsätzlich beschlossen, dass sie künf­ tig auch mehr Entscheidkompetenzen haben sollen. In diesem Teilprojekt sind der Synodalrat, der Bereich Theologie, der Pfarrverein, die Regional­ pfarrschaft und der Kirchgemeindeverband ver­ treten. Verortung der drei Ämter in der Kirche Im Teilprojekt 6 werden Modelle diskutiert, wie die Pfarrschaft, die Sozialdiakonie sowie die Kate­ chetik künftig an der Leitung der Kirche beteiligt werden können. Aktuell finden Meinungsbil­ dungsprozesse in den entsprechenden Berufsver­ bänden statt. Vertreten sind im Teilprojekt 6 der Pfarrverein, der Kirchgemeindeverband, der Synodalrat, der Sozialdiakonische Verein, der Verein der Refor­ mierten Bernischen Katechetinnen und Kateche­ ten sowie die zuständigen Bereichsleitenden der gesamtkirchlichen Dienste. Ausblick Die Arbeiten in den erwähnten Teilprojekten sind aufgrund verschiedener Abhängigkeiten unter­ schiedlich weit fortgeschritten: Während erste Teilprojekte im zweiten Semester 2018 abgeschlos­ sen werden können, sind die Arbeiten in anderen Teilprojekten in vollem Gange und kommen erst im Laufe des nächsten Jahres zum Abschluss. Als Ergebnis der bisherigen Arbeiten werden der Synode im Winter 2018 verschiedene weitere Re­ glemente zum Entscheid unterbreitet. ©Adrian Hauser Das Haus der Kirche beschäftigt sich bereits seit Anfang 2017 mit der Umsetzung. La Maison de l’Eglise prépare la mise en œuvre de la loi depuis début 2017.

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