ENSEMBLE Nr. / N° 29 - Juni / Juin 2018

7 ENSEMBLE 2018/29 —– Dossier D Der Kanton Bern hat ein neues Gesetz über die Landeskirchen beschlossen. Im Geset- zestext gesteht der Staat der evangelisch-refor- mierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Kirche mehr Autonomie zu und überträgt ihnen gleichzeitig bestimmte Aufgaben. Von Nathalie Ogi Das neue Landeskirchengesetz kann auf eine lange Vorgeschichte zurückblicken. Es begann 2012, als der sozialdemokratische Berner Grossrat Adrian Wüthrich eine Studie und einen Experten­ bericht über die Finanzierung der Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Berner Landes­ kirche durch die Kirchensteuer beantragte. Der Grosse Rat lehnte den Antrag grossmehrheitlich ab. Die Frage blieb aber im Raum. Ein Jahr später gab das Parlament tatsächlich ein externes Gut­ achten in Auftrag. Der 2015 veröffentlichte Eco­ plan-Bericht zeigte auf, inwiefern auch Konfes­ sionslose oder Andersgläubige von den Tätigkeiten der Landeskirchen profitieren und in welchem Ausmass die Leistungen, welche die Landes­ kirchen zugunsten der Gesellschaft erbringen, über die vom Staat abgedeckte finanzielle Unter­ stützung hinausgehen. «Eine konstruktive Arbeit» Ein Jahr später nahm der Kanton die Arbeiten für eine Totalrevision des bereits 70 Jahre alten Lan­ deskirchengesetzes in Angriff. «Die Reformierten Kirchen haben sich aktiv an den Diskussionen be­ teiligt, die letztlich auch eine Änderung der Kan­ tonsverfassung implizierten. Die Arbeit war sehr konstruktiv. Wir konnten unsere eigenen Vorschlä­ ge einbringen», betont Kirchenschreiber Daniel Inäbnit. Das neue Landeskirchengesetz wurde im März in zweiter Lesung von einer grossen Mehr­ heit des bernischen Grossen Rates gutgeheissen. Die wichtigsten Änderungen: eine grössere Auto­ nomie für die Kirchen, aber auch neue Aufgaben wie etwa die Anstellung der Pfarrpersonen, die nicht mehr als Staatsangestellte angesehen wer­ den. Die Kirchen sind künftig verantwortlich für Fragen im Zusammenhang mit dem Personal wie Eine solide und moderne Rechts- grundlage. Une base juridique solide et moderne. ©Reuters /Charles Platiau

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