ENSEMBLE Nr. / N° 29 - Juni / Juin 2018

8 Dossier —– ENSEMBLE 2018/29 können wie der Kanton. Damit konnte den Ängs­ ten, die angesichts der anstehenden Veränderun­ gen anfänglich aufkamen, die Spitze gebrochen werden. «Wir sind auf einem guten Weg und zuversicht­ lich, dass alles gut abläuft.» Die Reformierten Kir­ chen Bern-Jura-Solothurn haben gleichzeitig grundlegende Überlegungen angestellt, die sich auf die Vision 21 und die darin enthaltenen Leit­ sätze stützen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen den gesamten Übergangsprozess begleiten. Die Arbeit wird anerkannt Das neue Gesetz wurde von den drei Landes­ kirchen positiv aufgenommen. Sie sehen darin ein Zeichen des Vertrauens und eine Anerkennung vonseiten des Kantons für die Arbeit, welche die Kirchen zugunsten der Gesellschaft leisten. «Diese Anerkennung ist im Kontext der tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen und angesichts der Tatsache, dass bestimmte politische Parteien die Rolle der Kirchen infrage gestellt haben, sehr wichtig. In den letzten paar Jahren haben sich Politik und Bevölkerung von der zentralen Rolle überzeugen können, welche die Kirchen im Hin­ blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt spielen, etwa im Gefolge verschiedener Terror­ attentate. In einer Zeit, in der die politischen Posi­ tionen immer weiter auseinanderdriften, hat die Kirche einen positiven Einfluss und ist besorgt für ein besseres Verständnis und mehr Toleranz, ge­ rade gegenüber anderen Religionen. Wir sprechen hier von christlichen Werten, die sowohl von der Politik als auch von der Bevölkerung getragen werden. Mit einer klaren Positionierung und dem Setzen von Grenzen können die Landeskirchen in der Gesellschaft für eine gewisse Entspannung sorgen», ergänzt der Kirchenschreiber. Moderne Rechtsgrundlage Die neue Gesetzgebung vereinfacht darüber hin­ aus die Beziehungen mit dem Kanton, der im Übrigen sein Mitspracherecht beibehält. Mit dem neuen Gesetzestext hat das Kantonsparlament im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Beziehun­ gen zwischen Kanton und Kirchen eine solide und moderne Rechtsgrundlage geschaffen. Was die Finanzen anbelangt, so dürfen Kirchensteuern der juristischen Personen nicht für kultische Zwecke verwendet werden, sondern ausschliesslich für soziale Aufgaben. Für die Kirchgemeinden bedeu­ tet das, dass sie in ihrer Buchhaltung eine Unter­ scheidung vornehmen müssen zwischen Beträgen, welche den sozialen Auftrag betreffen, und sol­ chen, die den Gottesdienst betreffen. Es besteht die Gefahr, dass sich auch die Änderungen der Unternehmenssteuerreform, die vom Bund aus­ gearbeitet wurde, auf bestimmte Kirchgemeinden Administration, Löhne, Ferien und Freitage oder Weiterbildung. Gleiche Bedingungen Die Veränderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, wurden antizipiert. So sind die Reformier­ ten Kirchen Bern-Jura-Solothurn im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzestextes bereits aktiv geworden. Pfarrpersonen und die Kirchgemeinden wurden angeschrieben, es wird ein neues Perso­ nalreglement für die Pfarrschaft ausgearbeitet, und der Sommersynode vom 29. und 30. Mai muss ein Antrag für zusätzliches Personal gestellt wer­ den. «Unser Ziel ist es, im Verlauf des Jahres 2019 operativ zu sein, damit ab dem 1. Januar 2020 alles wunschgemäss funktionieren kann. Wir müssen unbedingt in der Lage sein, die Löhne der Pfarr­ personen zu bezahlen, und zwar unter Berücksich­ tigung der zugeteilten Stellenprozente.» In diesem Zusammenhang hat sich der Synodalrat dafür ein­ gesetzt, die gleichen Bedingungen anbieten zu Die christkatho- lische Kirche ist in erster Linie glück- lich darüber, dass sie weiterhin in beiden Sprachen präsent ist. L’Eglise catholi- que-chrétienne est surtout satisfaite de pouvoir être présente dans les deux langues. ©Michael Stahl

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