ENSEMBLE Nr. / N° 32 - Oktober / Octobre 2018
26 Kurz und bündig —– ENSEMBLE 2018/32 OBLIGATORISCHE KOLLEKTEN Kollektenplan 2019 KURZ UND BÜNDIG KREISSCHREIBEN DES SYNODALRATS EN BREF CIRCULAIRE DU CONSEIL SYNODAL Die Ankündigung der Kollekten und eine ausführliche Be schreibung des Verwendungszwecks erfolgen rechtzeitig vor dem jeweiligen Kollektensonntag im ENSEMBLE und im Newsletter. Wichtige Hinweise Gestützt auf Bestimmungen in der Kirchenverfassung, der Kirchenverordnung und dem Reglement über die Verwen dung und Verwaltung von kirchlichen Spenden bestimmt der Synodalrat für jedes Jahr den Termin und die Zweck bestimmung von neun sogenannten gesamtkirchlichen Kollekten in den Kirchgemeinden des Evangelisch-refor mierten Synodalverbands. Dispens von der gesamtkirchlichen Kollekte Dem Synodalrat ist bewusst, dass es insbesondere in kleinen Kirchgemeinden nicht immer möglich ist, die ge samtkirchlichen Kollekten zum vorgegebenen Zeitpunkt durchzuführen. Ein Verzicht auf die Erhebung von vorge schriebenen Kollekten muss durch den Synodalrat bewilligt werden. Eine Bewilligung kann nur in absoluten Ausnah mefällen gewährt werden. Dazu gehören die in Zusammen arbeit mit andern Kirchgemeinden gemeinsam durchge führten Gottesdienste mit gesamtkirchlichen Kollekten. Ausnahmegesuche sind mindestens 14 Tage vor dem be treffenden Kollektensonntag bei der Fachstelle Finanzen einzureichen. Gesuche, eine vorgeschriebene Kollekte auf grund inhaltlicher Vorbehalte nicht durchführen zu müs sen oder einem anderen Zweck zukommen zu lassen, kön nen nicht bewilligt werden. Weil die gesamtkirchlichen Kollekten obligatorisch und zeitlich gebunden sind, bleibt den Kirchgemeinden diesbezüglich auch kein Ermessens spielraum. Kollektensonntag Name der Kollekte Überweisung bis 1 3. Februar Kirchensonntag (1. Sonntag im Februar) 4. März 2019 Februar/März Unterstützung der Schweizer Kirchen im Ausland 30. April 2019 April Internationale ökumenische Organisationen 31. Mai 2019 9. Juni Pfingsten 10. Juli 2019 25. August Bibelsonntag (letzter Sonntag im August) 26. September 2019 15. September Bettag (3. Sonntag im September) 16. Oktober 2019 3. November Visionssonntag (Reformation: 1. Sonntag im Nov.). Leitsatz 2019: «Vielfältig glauben – Profil zeigen» 4. Dezember 2019 24./25. Dezember Weihnachten 26. Januar 2020 Kein bestimmtes Datum HEKS-Flüchtlingsdienst (freiwillige Kollekte) bis 30 Tage nach der Sammlung 1 Art. 5 Abs. d) Reglement über die Verwendung und Verwaltung von kirchlichen Spenden
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