ENSEMBLE Nr. / N° 33 - November / Novembre 2018

10 Dossier —– ENSEMBLE 2018/33 Das Konzil, die Synode, hat seit Jahrhun- derten die Aufgabe, Fragen der christlichen Lehre und des Lebens verbindlich zu klären. Heute ist sie «Ausdruck des Priestertums aller Gläubigen», sagt Martin Sallmann, Professor für Neuere Geschichte des Christentums und Konfessionskunde an der Universität Bern. Interview von Gerlind Martin Welches war die erste Synode in der Religionsge- schichte? Der Begriff «Synode» stammt vom griechischen «Synodos» ab, was der gemeinsame Weg, die Zu­ sammenkunft heisst. Das entsprechende lateini­ sche Wort ist «concilium». In der altkirchlichen Zeit bezeichneten beide Begriffe die Zusammen­ kunft der Bischöfe aus unterschiedlichen Gemein­ den, um Fragen der Lehre und des Lebens mit­ einander verbindlich zu klären. Die frühen synodalen Zusammenkünfte waren regional orga­ nisiert. Mit der sogenannten konstantinischen Wende im 4. Jahrhundert wurden die Synoden oder Konzile vom Kaiser mit dem Anspruch der Geltung für das ganze Römische Reich einberufen. Wie entstand die «reformierte» Synode? Während der frühen Phase der Reformation kam kein Konzil zustande. Das spät einberufene Konzil von Trient, 1545 bis 1563, konnte den Bruch nicht mehr verhindern und wurde zur römisch-katholischen Antwort auf die Reformation. Für die reformierten Stände der Eidgenossenschaft wur­ den Synoden für die Umsetzung der eingeführten Reformation zentral: Die Pfarrschaft versammelte sich unter der Leitung der weltlichen Obrigkeit, um über einheitliche Lehre und angemessenes Leben in der Kirche zu verhandeln. In Bern wurde die erste Synode 1530 durchgeführt, 1532 folgte die zweite, die den «Berner Synodus» hervorbrach­ te. Obwohl die Synoden nicht regelmässig durch­ geführt wurden und in Bern im 17. Jahrhundert aufhörten, sind sie zu einem Merkmal der refor­ mierten Kirchen geworden. Wie wurde aus der Synode der Pfarrer das heutige Kirchenparlament? Nach der Französischen Revolution wurden im 19. Jahrhundert die Zuordnungen zwischen Staat und Kirche neu ausgehandelt. Die Regeneration brachte Bern 1831 eine liberale Staatsverfassung, die eine Generalsynode mit Abgeordneten aus den kirchlichen Kapiteln vorsah. Allerdings waren nur Pfarrer in das Gremium wählbar. Auch konnte das Gremium keine eigenständigen Beschlüsse herbei­ führen, sondern war eng an die Regierung ange­ lehnt, der es als eine Art Kommission für kirchliche Angelegenheiten zuarbeitete. Die neue Berner Staatsverfassung von 1846 sah eine Kirchensynode und ein eigenes Kirchengesetz vor, das 1852 in Kraft trat. Die Synode war jetzt mit Pfarrern und Laien besetzt; sie sollte sich selbständig um die inneren Angelegenheiten der Kirche kümmern, in den äusseren Angelegenheiten hatte sie An­ trags- und Vorberatungsrecht. Die Synode war aber kein «Kirchenparlament», sondern ein kirch­ liches Gremium, das eine geistliche, leitende Funktion für die gesamte Kirche wahrnehmen sollte. Wie hat sich die Zusammenarbeit von Gelehrten und Laien, von Männern und Frauen entwickelt? Die Statistik zeigt deutlich, dass die Bevölke­ rung in der Synode ungleich vertreten war: 1946 « AUSDRUCK DES PRIESTERTUMS ALLER GLÄUBIGEN » INTERVIEW « EXPRESSION DU SACERDOCE UNIVERSEL » INTERVIEW

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