ENSEMBLE Nr. / N° 33 - November / Novembre 2018

8 Dossier —– ENSEMBLE 2018/33 vielen Formen ist, den Glauben zu leben, muss ein stetiger Diskurs über theologische Fragen ge­ führt werden. Und die Synode ist genau der rich­ tige Ort dafür. Mitglieder und Zuständigkeiten Die 200 Mitglieder des Kirchenparlaments sind die «Synodalen». Sie werden jeweils für eine Amts­ dauer von vier Jahren gewählt. Die Zuteilung von 197 Sitzen auf die Wahlkreise erfolgt entsprechend dem Anteil der in den Bezirken wohnhaften Kirchenmitglieder im Vergleich zum Total der Mit­ glieder. Der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura stehen gemäss Konventionen von 1979/1980 fix drei Sitze zu. Diese drei Synodalen werden von ihrer Versammlung gewählt. Die üb­ rigen Mitglieder werden entweder vom Regie­ rungsstatthalteramt (stille Wahl) oder von den Kirchgemeindeversammlungen im betreffenden Bezirk gewählt (ordentliche Wahl). Im Prinzip wer­ den sie von den Kirchgemeinden vorgeschlagen. Die Synode wird übrigens diesen Winter entschei­ den, ob die Bezirke ab 2020 gewisse Funktionen übernehmen sollen. Die Verabschiedung des Bud­ gets und der Jahresrechnung liegt in der Kompe­ tenz der Synode. Letztere wählt auch die Exekuti­ ve der Kirche: die Präsidentin oder den Präsidenten des Synodalrats (Vollzeitstelle) sowie die sechs übrigen Mitglieder des Synodalrats (Teilzeitstel­ len). Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Ju­ ra-Solothurn pflegt die Beziehungen zum Schwei­ zerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) und zu den anderen Kantonalkirchen. Die Synode be­ stimmt zudem die neun Vertreterinnen und Ver­ treter des Synodalverbands für die Abgeordneten­ versammlung des SEK, drei davon auf Antrag des Synodalrats. Unter der neuen Verfassung des SEK werden die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solo­ thurn über vierzehn Delegierte verfügen. Aufteilung der Sitze Es ist Sache jedes Bezirks, die Aufteilung der Sitze in der Synode in seinem jeweiligen Organisations­ reglement festzuhalten. Die Bezirke müssen die Anzahl der Sitze ihrer Kirchgemeinden festlegen, und zwar so, dass ihr Bezirk in der Synode aus­ gewogen vertreten ist. Es sind also die Bezirke – und nicht die Landeskirche –, die definieren, wel­ cheKirchgemeinden über zwei Vertreter in der Synode verfügen sollen. Der Kirchenbezirk Bern- Stadt ist gleichbedeutend mit der Gesamtkirch­ gemeinde Bern und stellt insgesamt achtzehn Synodale. Die Französischsprachige Kirchge­ meinde Biel ist Teil des Bezirks Jura, während die Deutschsprachige Kirchgemeinde Biel zum Kir­ chenbezirk Seeland gehört. Somit kann die Ge­ Die Sessionen finden im Berner Rathaus statt. Les séances auront lieu à l’Hôtel de ville de Berne. © Imagopress /Patrick Lüthy

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=