ENSEMBLE Nr. / N° 35 - Januar / Janvier 2019

12 Dossier —– ENSEMBLE 2019/35 Kirchgemeinde sei die sozialere Arbeitgeberin. Für uns sind die Angestellten menschliche Wesen. Wir kennen sie und ihre Familien. Das macht die Auf­ gabe spannender und gleichzeitig schwieriger. Denn von uns wird eine soziale Ader erwartet; trotzdem müssen wir das Personal wie in einem Unternehmen führen. Wenn Probleme auftreten, haben wir ein offenes Ohr. Es kann aber auch vor­ kommen, dass wir an die Regeln erinnern müssen, die einzuhalten sind. In der Kirchgemeinde werden die Mitarbeitenden gemäss Lohnschlüssel der Kantonsangestellten bezahlt. Wir unterstehen der Kontrolle des Amtes für Gemeinden und Raumordnung und werden auch von der Gemeindeverwaltung überwacht. Die Kontroll­ organe überprüfen beispielsweise die Gültigkeit der Arbeitsverträge. Die entsprechenden Geschäf­ te werden vom Kirchgemeinderat geführt, und die Präsidentin oder der Präsident des Kirchgemeinde­ rats ist gleichzeitig die Personalchefin oder der Personalchef. Ich werde ab nächstem Jahr den Vor­ sitz der Kirchgemeinde Haute-Birse übernehmen. Hat sich die Rolle der Kirche als Arbeitgeberin in der letzten Zeit verändert? Für uns wird sich das Ganze vor allem mit der Fusion verändern, denn wir werden damit auf einen Schlag zur grössten Kirchgemeinde der Region im Kirchgemeindeverbund «Par8». Und für mich als Präsidentin wird es darum gehen, die entsprechende Anzahl von Mitarbeitenden zu managen. Meine Arbeit wird sich, was die Evalua­ tionsgespräche betrifft, verdoppeln. Ich muss noch hinzufügen, dass ich zusätzlich zu dieser Frei­ willigenarbeit eine Anstellung zu 70 Prozent habe und darüber hinaus noch Mutter bin und eine Familie zu betreuen habe. Ich befinde mich momentan in der Ausbildung zur Personalassis­ tentin. Für eine Kirchgemeinde dieser Grösse ist es fast unabdingbar, sich Kenntnisse in Personal­ führung anzueignen. Wie läuft die Anstellung eines Pfarrers ab? Von der Ausschreibung zum Bewerbungsgespräch? Wie ich bereits erwähnt habe, delegiert der Kanton die Anstellung der Pfarrer an die Kirchge­ meinden. Bei uns haben die Kirchgemeinden die­ se Aufgabe an den Kirchgemeindeverbund «Par8» delegiert, der die Stellenprozente verteilt. «Par8» fungiert zudem als Anstellungsbehörde. Diese kümmert sich darum, eine Stellenanzeige auszu­ schreiben. Dann wird zusammen mit dem Präsi­ denten von «Par8», der Generalsekretärin und dem Präsidenten oder der Präsidentin der betroffenen Kirchgemeinde sowie einer leitenden Pfarrperson ein Wahlausschuss eingesetzt. Anschliessend be­ stätigt «C8», der Kirchgemeinderat von «Par8», die Anstellung. Interessant ist dabei, dass sich die D Sandra Moy ist Präsidentin des Kirchge- meinderats von Tavannes und wird ab 2019 der fusionierten Kirchgemeinde Haute-Birse vor- stehen. Sie erläutert ENSEMBLE, worin genau ihre Arbeit besteht. Von Nathalie Ogi Welches ist die Rolle einer Kirchgemeinde als Arbeitgeberin? Das kommt auf die Angestellten an. Pfarrer beispielsweise werden nicht auf dieselbe Weise angestellt wie andere Mitarbeitende der Kirchge­ meinde. Der Kanton teilt die Stellenprozente zu und entlöhnt die Pfarrpersonen. Die Kirchgemein­ den ihrerseits sind zuständig für die Ausschrei­ bung, die Suche nach geeigneten Kandidaten und das Anstellungsgespräch. Ab 2020 werden die Kompetenzen des Staats an die Kirche übertragen. Handelt es sich um Mitarbeitende wie Hauswarte, Sozialdiakoninnen, Kirchgemeindesekretärinnen oder Sigristen, so werden diese wie in anderen Unternehmen von der Kirchgemeinde angestellt. Unsere Rolle ist es, die Löhne zu verwalten, die Mitarbeitergespräche zu führen und im Falle von Konflikten oder Krankheit geeignete Massnahmen zu ergreifen. Wie viele Angestellte zählt Ihre Kirchgemeinde? Die Kirchgemeinde Tavannes beschäftigt sechs Personen, darunter einen Pfarrer. Es handelt sich um Teilzeitstellen, oft mit einem niedrigen Be­ schäftigungsgrad, was die Personalführung er­ schwert. Wir haben eine Sekretärin zu 40 Prozent, dann eine Person, die sich um den Kirchenraum kümmert, zu 30 Prozent, weiter einen Hauswart für das Pfarrhaus in Tavannes, einen weiteren Hauswart für die Kapelle «Le Fuet» sowie einen Hauswart für den Aussenbereich in Tavannes. Letz­ tere beide werden im Stundenlohn entschädigt. Hinzu kommt noch ein Buchhalter zu 10 Prozent. Mit der Fusion haben wir uns verpflichtet, sämt­ liche Angestellten der Kirchgemeinden Tavannes und Reconvilier zu übernehmen. Wir werden da­ mit insgesamt 14 Angestellte haben, mit verschie­ denen Beschäftigungsgraden, entweder im Stun­ den- oder im Monatslohn. Hinzu kommen noch der Kirchgemeinderat und rund 100 Freiwillige für die künftige Kirchgemeinde Haute-Birse. Welchen Unterschied sehen Sie zwischen einer Kirchgemeinde und einem Arbeitgeber aus der Privatindustrie? Grundsätzlich sehe ich keine Unterschiede. Wir unterstehen beide denselben Regelungen und ge­ setzlichen Vorgaben: Wir müssen das Arbeitsge­ setz einhalten. Ich bin allerdings der Meinung, die

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=