ENSEMBLE Nr. / N° 35 - Januar / Janvier 2019

8 Dossier —– ENSEMBLE 2019/35 Professionalisierung Die Unterschiede zwischen Kirche und Staat als Arbeitgebenden sind minim. Die Landeskirche ist einem Gesamtarbeitsvertrag angeschlossen, die­ ser stützt sich auf Bestimmungen, die auch für die Staatsangestellten des Kantons Bern gelten. Das heisst nichts anderes, als dass die Mitarbeitenden im Rahmen des öffentlichen Rechts angestellt sind. Die Kirchgemeinden unterstehen ebenfalls kantonalen Regelungen und stellen die Mehrheit ihres Personals gemäss öffentlichem Recht an. Die Rolle der Kirche als Arbeitgeberin verändert sich nun aber. Vonseiten der Kirchgemeinden wird eine Professionalisierung erwartet. Dies nicht zu­ letzt deshalb, weil es immer schwieriger wird, Freiwillige zu finden. Um die damit verbundenen Schwierigkeiten zu umgehen, werden entweder Ehrenämter entlöhnt oder die Verwaltung wird ausgebaut. Den Sekretariaten werden immer mehr Aufgaben aufgebürdet. Sie müssen sich beispiels­ weise mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitskonflikten auseinandersetzen oder sind mit wachsenden Anforderungen in Bezug auf die Buchhaltung konfrontiert. Für die Kirchgemein­ den hat das in erster Linie finanzielle Konsequen­ zen. Jene, die nicht über ausreichend Ressourcen verfügen, fassen eine regionale Zusammenarbeit oder sogar Fusionen mit anderen Kirchgemeinden ins Auge. Die Kirchgemeinden beschäftigen zahl­ reiche Freiwillige, stützen sich aber auch auf viele Teilzeitangestellte. Einige dieser Angestellten haben nur kleine Pensen. Sie erreichen oft den durch die berufliche Vorsorge (BVG) festgesetzten Mindestlohn nicht. Es werden Lösungen geprüft, um die Rentensituation dieser Angestellten zu verbessern, damit die Kirchgemeinden auch in diesem Segment als attraktive Arbeitgebende auf­ treten können. Die Synode legt das Budget fest Die Synode legt das Gesamtbudget für die gesamt­ kirchlichen Dienste mit Stellenpunkten fest. Gegenwärtig sind ein wenig mehr als 6000 Stellen­ punkte bewilligt. Dieses Kontingent muss für die Erfüllung der Aufgaben eingesetzt werden, die der Landeskirche übertragen wurden. Im Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben, die sich aus dem neuen Landeskirchengesetz ergeben, das am 1.  Januar 2020 in Kraft tritt, hat die Synode 5,5 zu­ sätzliche Stellen bewilligt. Intern wird die Auf­ schlüsselung der Personalressourcen durch den Synodalrat vorgenommen. Handelt es sich um neu zu besetzende Pfarrstellen, werden diese von den Kirchgemeinden ausgeschrieben. Sie führen die Bewerbungsgespräche und wählen den für sie ge­ eigneten Pfarrer. Im Gebiet der Reformierten Kir­ chen Bern-Jura-Solothurn hat die Kirchgemeinde zurzeit nur das Recht, eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen, Arbeitgeber ist aber der Kanton Bern. Ab 1.  Januar 2020 werden die Re­ formierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn zur Arbeitgeberin im Kanton Bern. Die Kirchgemein­ den werden gleichzeitig Ernennungs- und Anstel­ lungsbehörde. Die Kirchgemeinden werden sich Die Synode legt das Gesamtbudget der gesamtkirch­ lichen Dienste fest. Le Synode dé- termine le budget total des services ecclésiastiques. ©Adam Moubtassim Ab 1.  Januar 2020 werden die rund 500 Arbeitsverträge an die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn übertragen.

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