ENSEMBLE Nr. / N° 36 - März / Mars 2019

24 Kurz und bündig —– ENSEMBLE 2019/36 KURZ UND  BÜNDIG KREISSCHREIBEN DES SYNODALRATS EN BREF CIRCULAIRE DU CONSEIL SYNODAL Um die Synode für die diesjährige Wintersession zu kom­ plementieren, sind Ergänzungswahlen erforderlich. Der Ablauf ist wie folgt geplant: –– Mitglieder der Synode, die mit Wirkung vor Beginn der nächsten Wintersynode zurücktreten wollen, erklären ihren Rücktritt spätestens bis zum 15. Juni 2019. –– Der Bezirksvorstand koordiniert daraufhin das Vorgehen beim Eruieren des Sitzanspruchs und ist bestrebt, im Konfliktfall eine Einigung herbeizuführen. –– Enthält das Organisationsreglement des Bezirks keine andere Festlegung, so stellt das zuständige Organ der Kirchgemeinde einen Wahlvorschlag auf. –– Es können nur wahlfähige Personen vorgeschlagen wer­ den. Wählbar als Mitglied der Synode sind schweize­ rische und ausländische Konfessionsangehörige nach erfülltem 18. Altersjahr, die seit drei Monaten in einer evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des entspre­ chenden Wahlkreises wohnhaft und in kirchlichen An­ gelegenheiten stimmberechtigt sind. –– Der Wahlvorschlag ist dem Bezirk spätestens am 16. August 2019 mitzuteilen, falls der Bezirksvorstand keine andere Festlegung getroffen hat. –– Bis zum 20. September 2019 nimmt das zuständige Organ des Bezirks die Ergänzungswahl vor. –– Werden nicht mehr Vorschläge eingereicht als Personen zu wählen sind, kann das Wahlorgan die Vorgeschlage­ nen als still gewählt erklären. –– Die Wahl wird der betroffenen Person vom Bezirk um­ gehend schriftlich mitgeteilt. –– Die gewählte Person kann innert fünf Tagen nach Erhalt der Wahlanzeige gegenüber dem Wahlorgan erklären, dass sie die Wahl nicht annimmt. –– Der Bezirk stellt innert 10 Tagen nach Durchführung der Wahl, spätestens aber bis zum 7. Oktober 2019, der Kirchenkanzlei der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn ein Doppel des Wahlprotokolls sowie allfällige Nichtannahmeerklärungen zu. –– Fand eine geheime Wahl statt, so sind die Wahlzettel oder -listen in versiegelter Form beizulegen. Der Synodalrat wird die zu beachtenden Fristen in einer Wahlanordnung rechtsverbindlich festlegen. Im Übrigen bleiben die besonderen Bestimmungen für die Ergänzungs­ wahlen von Personen aus den kirchlichen Bezirken Solo­ thurn und Jura vorbehalten. Wir danken den kirchlichen Bezirken, den Kirchge­ meinden und allen Beteiligten bestens für die Mitwirkung bei den Ergänzungswahlen 2019, so dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. F S Y N O D E Elections complémentaires 2019 Afin de repourvoir des sièges vacants au Synode avant la prochaine session d’hiver, des élections complémentaires doivent avoir lieu. Voici le déroulement prévu de la procé­ dure: –– Les membres du Synode qui désirent se retirer avant le prochain Synode d’hiver doivent annoncer leur démis­ sion jusqu’au 15 juin 2019 au plus tard. –– Le comité du synode d’arrondissement coordonne alors la procédure de détermination des droits à un siège. En cas de litige, il cherche à trouver un accord. –– Si le règlement d’organisation de l’arrondissement ne contient aucune autre disposition, l’organe paroissial compétent formule une proposition. –– Seules des personnes éligibles peuvent être proposées. Sont éligibles en tant que membres du Synode les per­ sonnes de nationalité suisse ou étrangère de confession SYNODE Ergänzungswahlen 2019

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