ENSEMBLE Nr. / N° 38 - Mai 2019
33 ENSEMBLE 2019/38 —– Kurz und bündig ANPASSUNG Richtlinien für die Arbeit der Unterweisenden vom 26. Februar 2015 (KES 44.020) Entsprechend der Bestimmung in Ziff. 3.2.2 der Richtlinien für die Arbeit der Unterweisenden vom 26. Februar 2015 (KES 44.020) steht zur Berechnung des Arbeitsaufwandes eine elektronische Plattform zur Verfügung in Form eines Online-Stellenbeschriebs (STEBE). Der STEBE für Kateche tinnen und Katecheten ist noch relativ neu. Er bietet den Kirchgemeinden eine gute, hilfreiche Unterstützung bei der Festlegung des jährlichen Pensums ihrer Katechetinnen und Katecheten. Seit der ersten Publikation der Richtlinien mit den Erläuterungen zum STEBE in Ziff. 3.2.2 (Anstel lungsgrad) fanden verschiedene Evaluationen statt. Die STEBE der drei Ämter haben sich fortlaufend angenähert und sind dadurch für die Kirchgemeinden immer besser vergleichbar. Diese Annäherungen und Anpassungen an die STEBE für das Pfarramt und das sozialdiakonische Amt haben zu entsprechenden Änderungen in Ziff. 3.2.2 der Richtlinien für die Arbeit der Unterweisenden hinsichtlich ihres Anstellungsgrades geführt. Das Datum des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen ist vom Synodalrat auf den 1. Mai 2019 festgelegt worden. Die Richtlinien für die Arbeit der Unterweisenden kann unter der Nummer KES 44.020 in der Kirchlichen Erlass sammlung (www.refbejuso.ch; Rubrik «Erlasse») einge sehen werden. Als Papierausdruck können die Richtlinien bestellt wer den bei: Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Zentrale Dienste, Altenbergstrasse 66, Postfach, 3000 Bern 22 (bitte adressiertes Rückantwortcouvert beilegen). TEILREVISION RefModula-Verordnung vom 15. August 2013 (KES 54.010) Die RefModula-Verordnung ist seit September 2013 in Kraft und hat sich seither in ihren Grundzügen bewährt. Als Folge der bisherigen Erfahrungen − vor allem im Praxisteil der katechetischen Ausbildung − sind indes diverse Anpassungen erforderlich: –– Die künftigen Katechetinnen und Katecheten werden wie bisher in der Praxis von Lehrkatechetinnen und Lehr katecheten ausgebildet. Überdies werden neu externe Praxisbegleiterinnen und -begleiter die Praktikantinnen und Praktikanten an ihrem jeweiligen Praktikumsort besuchen und die beobachteten Lektionen (Art. 14) be urteilen. –– Neu wird unter «Formen und Anforderungen» (Art. 19) explizit als Leistungsnachweis der schriftliche Planungs weg (Diplomarbeit) aufgeführt (Abs. 1). –– Der bisherige Ausdruck «Praxisjahr» wird durch «Prakti ka» ersetzt und präzisiert sowie inhaltlich in Art. 29a bis 29g konkretisiert. So ist während des 5. und 6. Semesters ein Langzeitpraktikum zu absolvieren, das nicht in der eigenen Kirchgemeinde absolviert werden darf. Überdies erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten Super vision und Einzelcoaching. Der Praktikumsbericht bildet Teil der Beurteilung des Praktikumsjahres. –– Art. 31 Abs. 2 und 3 präzisiert zudem die Wahl der Prü fungsexpertinnen und -experten sowie deren Verantwor tung bezüglich Organisation und Durchführung des Lehrexamens. Das Datum des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen ist vom Synodalrat auf den 1. Mai 2019 festgelegt worden. Die RefModula-Verordnung kann unter der Nummer KES 54.010 in der Kirchlichen Erlasssammlung (www.refbejuso.ch; Rubrik «Erlasse») eingesehen werden. Als Papierausdruck kann die Verordnung bestellt werden bei: Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Zentrale Dienste, Altenbergstrasse 66, Postfach, 3000 Bern 22 (bitte adressiertes Rückantwortcouvert beilegen). KANZELAUFRUF ZUR PFINGSTKOLLEKTE 2019 «Entlastung für betreuende Angehörige» Ob Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder ältere Menschen – die Betreuung durch Angehörige ist eine grosse Herausforderung. Entsprechen de Entlastungsangebote erlauben den Angehörigen eine Verschnaufpause. Auch Personen und Familien mit knap pen finanziellen Mitteln sollen von entsprechenden Mög lichkeiten profitieren können. Mit der Pfingstkollekte sollen einerseits bestehende Institutionen, welche sich im ganzen deutsch- wie auch französischsprachigen Kirchengebiet der Problematik an nehmen, mit einem Beitrag unterstützt werden. Anderer seits wird mit der Aufnahme der Thematik die Öffentlich keit sensibilisiert und die betreuenden Angehörigen werden wertgeschätzt. Unbezahlte Betreuungs-, Pflege- und Hausarbeit für Kinder und Erwachsene ist unverzicht bar und wertvoll. Die Pfingstkollekte 2019 geht an die nachfolgenden drei Institutionen, die Betreuungs- und Entlastungsangebote
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