ENSEMBLE Nr. / N° 39 - Juni / juin 2019

21 ENSEMBLE 2019/39 —– Fokus farbige Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe dop­ pelt betroffen sind. Petition Trotz dieser Befunde fliessen im Kanton Bern nur 0,2 Prozent aller für die Integration eingesetzten Mittel des KIP 2 (kantonales Integrationspro­ gramm) in diesen Bereich. Dies ist nach Überzeu­ gung und Erfahrung vieler im Bereich Integration tätigen Fachstellen und Einzelpersonen viel zu wenig. Die isa hat deshalb zusammen mit zwölf anderen Organisationen, darunter die Reformier­ ten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, eine Petition lanciert, die den Regierungsrat damit beauftragt, konkrete und in der Petition auch benannte Mass­ nahmen an die Hand zu nehmen. Sie soll Anfang der Septembersession dem Regierungsrat über­ geben werden. * Co-Geschäftsleiterin und Bereichsleiterin Fach- und Projekt­ beratung/Integrationsprojekte isa Bern 1 «Empfehlungen zum Thema Rassismus gegenüber schwarzen Menschen in der Schweiz». Kurzfassung der Studie «Anti- Schwarze-Rassismus. Juristische Untersuchung zu Phäno­ men, Herausforderungen und Handlungsbedarf», erstellt im Auftrag der EKR, Tarek Naguib, Kurt Pärli, Nadine Bircher, Sara Licci, Salome Schärer, Dezember 2017 2 www.network-racism.ch > cms > upload > pdf > Rassismus­ bericht_18_D.pdf Ungefähr ein Viertel aller in der Schweiz wohnhaften und arbeitenden Personen ver- fügen nicht über einen Schweizer Pass. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) misst der Integration dieser Bevölkerungs- gruppe eine grosse Bedeutung zu. Der Diskriminierungsschutz bildet Teil der Integrationsförderung. Von Francesca Chukwunyere* Das 2015 im Kanton Bern in Kraft gesetzte Integ­ rationsgesetz bezweckt die Integration der aus­ ländischen Bevölkerung nach dem Grundsatz von Fördern und Fordern. Gemäss Art. 4.2 d basiert die Förderung der Integration unter anderem auf dem Gebot, dass niemand diskriminiert werden darf. Soweit die Gesetzeslage. Tatsächlich ist Diskrimi­ nierung jedoch, gemäss zweier kürzlich vorgeleg­ ter Studien, in der Schweiz ein alltägliches Phä­ nomen, welches sich integrationshemmend auswirkt. Diskriminierung erwiesen Gemäss den Folgerungen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus aus der in ihrem Auftrag erstellten Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 1 −− sind die strukturelle Diskriminierung und der Alltagsrassismus ernst zu nehmende Phänome­ ne, die von allen angegangen werden müssen; −− haben dunkelhäutige Menschen nicht immer den gleichen Zugang sowohl zu öffentlich zu­ gänglichen Bereichen und Dienstleistungen als auch zum Arbeits- und Wohnungsmarkt; −− besteht in Bezug auf den Zugang zum Recht, sowohl auf der materiellen wie auf der prozes­ sualen Ebene, ein erhebliches Verbesserungs­ potenzial; −− besteht ein grundsätzlicher Bedarf an leicht er­ reichbaren Beratungsangeboten; −− sind farbige Menschen von «Racial Profiling» besonders betroffen. Diese Analyse wird auch vom jüngsten Bericht des Beratungsnetzes für Rassismusopfer bestätigt. 2 Die Erfahrungen der Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen isa als einer von vier Ansprechstellen Integration im Kan­ ton Bern zeigen, dass ein Grossteil dieser Erkennt­ nisse auch auf alle anderen Gruppen von Auslän­ derinnen und Ausländern zutreffen, obwohl I N T E G R A T I O N Mehr Schutz vor Diskriminierung Petition lanciert Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, ein soziales Klima zu schaffen, das Integration überhaupt erst zulässt. Unterschriftenbogen beziehen über: www.change.org > Suchfunktion «Diskrimi- nierung Kanton Bern» isa, Speichergasse 29, 3011 Bern Mehr Schutz vor Diskriminierung im Kanton Bern … z. B. auf dem Bewerbungsmarkt 77 7 7 7 7 7 7 3 3 3 © zVg

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