ENSEMBLE Nr. / N° 39 - Juni / juin 2019
21 ENSEMBLE 2019/39 —– Fokus farbige Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe dop pelt betroffen sind. Petition Trotz dieser Befunde fliessen im Kanton Bern nur 0,2 Prozent aller für die Integration eingesetzten Mittel des KIP 2 (kantonales Integrationspro gramm) in diesen Bereich. Dies ist nach Überzeu gung und Erfahrung vieler im Bereich Integration tätigen Fachstellen und Einzelpersonen viel zu wenig. Die isa hat deshalb zusammen mit zwölf anderen Organisationen, darunter die Reformier ten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, eine Petition lanciert, die den Regierungsrat damit beauftragt, konkrete und in der Petition auch benannte Mass nahmen an die Hand zu nehmen. Sie soll Anfang der Septembersession dem Regierungsrat über geben werden. * Co-Geschäftsleiterin und Bereichsleiterin Fach- und Projekt beratung/Integrationsprojekte isa Bern 1 «Empfehlungen zum Thema Rassismus gegenüber schwarzen Menschen in der Schweiz». Kurzfassung der Studie «Anti- Schwarze-Rassismus. Juristische Untersuchung zu Phäno men, Herausforderungen und Handlungsbedarf», erstellt im Auftrag der EKR, Tarek Naguib, Kurt Pärli, Nadine Bircher, Sara Licci, Salome Schärer, Dezember 2017 2 www.network-racism.ch > cms > upload > pdf > Rassismus bericht_18_D.pdf Ungefähr ein Viertel aller in der Schweiz wohnhaften und arbeitenden Personen ver- fügen nicht über einen Schweizer Pass. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) misst der Integration dieser Bevölkerungs- gruppe eine grosse Bedeutung zu. Der Diskriminierungsschutz bildet Teil der Integrationsförderung. Von Francesca Chukwunyere* Das 2015 im Kanton Bern in Kraft gesetzte Integ rationsgesetz bezweckt die Integration der aus ländischen Bevölkerung nach dem Grundsatz von Fördern und Fordern. Gemäss Art. 4.2 d basiert die Förderung der Integration unter anderem auf dem Gebot, dass niemand diskriminiert werden darf. Soweit die Gesetzeslage. Tatsächlich ist Diskrimi nierung jedoch, gemäss zweier kürzlich vorgeleg ter Studien, in der Schweiz ein alltägliches Phä nomen, welches sich integrationshemmend auswirkt. Diskriminierung erwiesen Gemäss den Folgerungen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus aus der in ihrem Auftrag erstellten Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 1 −− sind die strukturelle Diskriminierung und der Alltagsrassismus ernst zu nehmende Phänome ne, die von allen angegangen werden müssen; −− haben dunkelhäutige Menschen nicht immer den gleichen Zugang sowohl zu öffentlich zu gänglichen Bereichen und Dienstleistungen als auch zum Arbeits- und Wohnungsmarkt; −− besteht in Bezug auf den Zugang zum Recht, sowohl auf der materiellen wie auf der prozes sualen Ebene, ein erhebliches Verbesserungs potenzial; −− besteht ein grundsätzlicher Bedarf an leicht er reichbaren Beratungsangeboten; −− sind farbige Menschen von «Racial Profiling» besonders betroffen. Diese Analyse wird auch vom jüngsten Bericht des Beratungsnetzes für Rassismusopfer bestätigt. 2 Die Erfahrungen der Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen isa als einer von vier Ansprechstellen Integration im Kan ton Bern zeigen, dass ein Grossteil dieser Erkennt nisse auch auf alle anderen Gruppen von Auslän derinnen und Ausländern zutreffen, obwohl I N T E G R A T I O N Mehr Schutz vor Diskriminierung Petition lanciert Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, ein soziales Klima zu schaffen, das Integration überhaupt erst zulässt. Unterschriftenbogen beziehen über: www.change.org > Suchfunktion «Diskrimi- nierung Kanton Bern» isa, Speichergasse 29, 3011 Bern Mehr Schutz vor Diskriminierung im Kanton Bern … z. B. auf dem Bewerbungsmarkt 77 7 7 7 7 7 7 3 3 3 © zVg
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