ENSEMBLE Nr. / N° 39 - Juni / juin 2019

28 Kurz und bündig —– ENSEMBLE 2019/39 KURZ UND  BÜNDIG KREISSCHREIBEN DES SYNODALRATS EN BREF CIRCULAIRE DU CONSEIL SYNODAL Die Motion Picture Licensing Company (MPLC Switzerland GmbH) versendet in regelmässigen Abständen an Kirchge­ meinden und Pfarreien Angebote zum Abschluss soge­ nannter Umbrella-Lizenzen für öffentliche, nicht kommer­ zielle Filmvorführungen. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK; ab 1. Januar 2020: Evangelisch-refor­ mierte Kirche Schweiz), welcher im Auftrag der reformier­ ten Landeskirchen die urheberrechtlichen Belange betreut, hat diese Angebote evaluiert. Demnach präsentiert sich die Situation wie folgt: 1. Der Pauschalvertrag des SEK mit Suissimage zum Ge­ meinsamen Tarif (GT) 7 deckt das Vervielfältigen von Ton- und Tonbilddokumenten und das Aufzeichnen von Radio- und Fernsehbeiträgen (oder von Ausschnitten davon) auf leere Datenträger (CD, DVD etc.) sowie das Abspielen, Aufführen und Vorführen dieser Dokumente durch Lehrer/innen oder Schüler/innen für den Unter­ richt ab. Klasseninterne Filmvorführungen sind damit ohne weitere Bewilligungen und Entschädigungen mög­ lich. 2. Öffentliche Filmvorführungen (auch auszugsweise), zum Beispiel im Rahmen eines Kirchgemeindeanlasses, einer Veranstaltung der Hochschulseelsorge oder eines kirch­ lichen Filmklubs, bedürfen dagegen der Einwilligung des Rechteinhabers. Allenfalls ist für die Filmvorführung auch eine Entschädigung an den Rechteinhaber zu ent­ richten. Die Musikrechte hingegen sind durch den GT C pauschal abgegolten, sofern kein Eintritt verlangt wird. 3. Kirchliche Medienstellen und katechetische Arbeitsstel­ len (vgl. www.relimedia.ch) verfügen teilweise über sol­ che Vorführrechte an Filmen (am grünen Ö-Aufkleber erkennbar). Diese Filme dürfen, sofern kein Eintritt ver­ langt wird, ohne zusätzliche Bewilligung bzw. Entschä­ digung öffentlich vorgeführt werden. Es ist deshalb emp­ fehlenswert, zuerst abzuklären, ob der Film, den man zeigen möchte, in einer kirchlichen Medienstelle oder katechetischen Arbeitsstelle verfügbar ist und ob dafür auch die Vorführrechte vorliegen. Ist dies nicht der Fall oder möchte man eine im Handel gekaufte Kopie zeigen, so sind die Vorführrechte beim Filmverleiher einzuholen. 4. Die Firma MPLC Switzerland bietet sogenannte Umbrella- Lizenzen an, die es erlauben, alle Filme der ihr an­ geschlossenen Studios bzw. Produzenten für die Dauer eines Jahres zu zeigen, soweit es sich um nicht kommer­ zielle Veranstaltungen handelt, für die kein Eintritt er­ hoben wird. Filmvorführungen im Freien sind durch die Lizenz ausdrücklich nicht abgedeckt. 5. MPLC ist ein kommerzieller Anbieter für den Filmverleih. Anders als z.B. die SUISA handelt es sich bei der MPLC nicht um eine Verwertungsgesellschaft, die für ihre Tätigkeit eine Bewilligung des Bundes besitzt und unter Bundesaufsicht steht. 6. Für Kirchgemeinden und Pfarreien besteht weder ein Abschlusszwang für eine solche Umbrella License® noch eine Verpflichtung, auf die Schreiben der MPLC Switzer­ land GmbH zu reagieren. 7. Der SEK und der Synodalverband streben keinen Ab­ schluss eines gesamtschweizerischen Vertrags mit der MPLC Switzerland GmbH an. Grund hierfür ist der Um­ stand, dass der wirtschaftliche Nutzen einer solchen Lizenz unter den Kirchgemeinden entsprechend dem jeweiligen Bedarf erheblich variiert. Die Entscheidung der Kirchgemeinde, eine solche Umbrella License® bei der MPLC Switzerland GmbH abzuschliessen, wird davon abhängen, in welcher Häufigkeit bzw. Regelmässigkeit öffentliche Filmvorführungen stattfinden und was für Filme gezeigt werden. 8. Vor dem Abschluss eines Vertrags mit der MPLC Switzer­ land GmbH sollten folgende Punkte beachtet werden: • Eine Jahreslizenz für eine MPLC Umbrella License® kostet eine einzelne Kirchgemeinde CHF 500.–. Bei Zusammenschlüssen von mehreren Kirchgemeinden ÖFFENTLICHE, NICHT KOMMERZIELLE FILMVORFÜHRUNGEN MPLC Umbrella License ® für Kirchen und religiöse Vereinigungen

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