ENSEMBLE Nr. / N° 40 - Juli / Juillet 2019

20 Fokus —– ENSEMBLE 2019/40 gen als sinnvoll erachtet wurde. Falls sich gewisse Punkte des neuen Reglements als nicht praxis­ fähig erweisen würden, kann dies in einer Teil­ revision jederzeit angepasst werden. Die Synode beschloss die Totalrevision des Reglements, das rückwirkend auf den 1.  Januar 2019 in Kraft tritt. Kirche als soziale Arbeitgeberin Die Synode nahm im Weiteren den Bericht des Synodalrats «Die Kirche als soziale Arbeitgeberin von Mitarbeitenden mit Handicaps» zur Kenntnis. Dieser ist die Antwort auf das Postulat des ehe­ maligen Synodalen Pfarrer Frank Buchter. Der Be­ richt schlägt vier konkrete Massnahmen vor, um die Anstellung von Menschen mit Behinderung in den Kirchgemeinden zu erleichtern. Die ersten drei Massnahmen zielen auf Information und Sen­ sibilisierung ab. So wird etwa ein Musterpassus für Personalreglemente vorgeschlagen, Öffentlich­ keitsarbeit durch Berichte in verschiedenen Me­ dien und eine Informationsseite auf der Home­ page der ReformiertenKirchenBern-Jura-Solothurn. Als vierte Massnahme wird Kirchgemeinden, die Menschen mit Behinderung anstellen wollen, finanzielle Unterstützung per Gesuch angeboten. Die Synode nahm den Bericht dankend zur Kennt­ nis und schrieb demzufolge das Postulat ab. Alle Informationen zur Synode: www.refbejuso.ch > Strukturen > Synode > Sommersynode 2019 F Une série de thèmes importants figuraient à l’ordre du jour de la session du Synode des Eglises réformées Berne-Jura-Soleure. La qualité du rapport d’activité a de nouveau reçu des louanges et les comptes annuels présentent un excédent de recettes. Le Synode a décidé de reconduire l’expérience de la Nuit des Eglises et de garantir l’équilibre de la délégation au sein de la future EERS et des organes du Synode. Par Adrian Hauser Le rapport d’activité 2018 a été approuvé à l’una­ nimité. En ce qui concerne les finances, le Synode a pris connaissance d’une nouvelle réjouissante puisque les comptes présentent un excédent de recettes de CHF 1 100 905.79. Les députées et dé­ putés au Synode ont en même temps pris acte du décompte de la péréquation financière des paroisses. La constitution EERS La constitution de l’«Eglise évangélique réformée de Suisse» (EERS) en gestation, ainsi que les modi­ fications du règlement ecclésiastique et du règle­ sischsprachigen Gebiet stattfinden und ökumenisch durchgeführt werden. Es ist eine niederschwellige Gelegenheit zur Begegnung, wobei man mit inno­ vativen Projekten auch sogenannte kirchenferne Menschen ansprechen kann. Dabei können die Kirchgemeinden frei entscheiden, ob sie mitma­ chen wollen oder nicht. Künftig soll die Lange Nacht der Kirchen regelmässig alle zwei Jahre statt­ finden. Dazu beantragte der Synodalrat für die Jah­ re 2020, 2022 und 2024 einen Verpflichtungskredit von 170 000 Franken. Bei den einzelnen Voten zeich­ nete sich deutlich ab, dass das Projekt in den Kirch­ gemeinden grossen Anklang fand. Die Weiterfüh­ rung wurde mit einem grossen Mehr befürwortet. Zudem genehmigte die Synode die Teilrevision der Kirchenordnung im Zusammenhang mit dem neuen Landeskirchengesetz in ihrer zweiten Lesung. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft, sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird. Sie beschloss die Weiterführung der Präsenz an der BEA und der MariNatal um drei Jahre, verlangte jedoch für den nächsten Kredit­ antrag an der Sommersynode 2022 einen detail­ lierten Bericht über den Erfolg der Messeauftritte. Die Synode beschloss eine Verschiebung der Laufzeit des Tandemprojekts «zäme unterwägs» und genehmigte Kostenbeiträge an Kirchgemein­ den für sozialdiakonische Ausbildungsplätze in Form eines Nachkredits für 2019 (30 000 Franken) und eines Verpflichtungskredits für 2020 (60 000 Franken). Reglement über den Finanzhaushalt Die Totalrevision des Reglements über den ge­ samtkirchlichen Finanzhaushalt verleiht dem Synodalrat mehr Handlungsspielraum bei Finanz­ geschäften. Die rechtliche Grundlage betreffend Führung des Finanzhaushaltes und des Rech­ nungswesens stammt aus dem Jahr 1995. Heute stehen die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solo­ thurn mit dem neuen Landeskirchengesetz und der Einführung von HRM2 (Harmonisiertes Rech­ nungsmodell) vor einer komplett anderen Situa­ tion. Die Totalrevision gibt dem Synodalrat in Sachen Finanzen vereinfacht gesagt mehr Hand­ lungsspielraum, was von den Synodalen ange­ sichts der sich verändernden Rahmenbedingun©Adrian Hauser Die Jahresrech- nung schloss mit einem Ertrags- überschuss. Les comptes ont été clôturés sur un bénéfice.

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