ENSEMBLE Nr. / N° 47 - April / Avril 2020

19 ENSEMBLE 2020/47 —– Dossier len. Die einzigen Grenzen, die ihnen der Staat setzt, sind im Strafrecht verortet. Es gibt Meinun­ gen, wonach strengere Grenzen gezogen und striktere Verbote ausgesprochen werden müssten. Das war insbesondere während der Debatte über das Verbot von Minaretten in der Schweiz der Fall. Die Ausstellung wird die Situation im Kanton Bern auch unter einem rechtlichen Blickwinkel be­ leuchten, unter Berücksichtigung des neuen Lan­ deskirchengesetzes. Eine Ausstellung für alle «In einer Zeit, in der sich die Kirchen in unserer Gesellschaft tiefgreifend verändern, ist diese Art von Veranstaltung wichtig», ist Michael Braun­ schweig überzeugt. Es sei zentral für die Kirche, neue Partner zu finden wie etwa das Polit-Forum, und sich gemeinsam zu präsentieren als Institu­ tionen, die zwischen den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft vermitteln. Wenn die Kirchen Formen finden, in denen sich ein Dialog entwi­ ckelt, der Raum für Vielfalt lässt, ist das einer der wichtigsten Beiträge – wichtiger noch als das Ver­ mitteln ihrer Werte –, den sie für die Gesellschaft leisten können. Mit dem Kopftuch ins Büro? Die Aus­ stellung thema­ tisiert auch ganz konkrete Fragen. Au bureau avec le foulard? L’exposi- tion aborde égale- ment des questions très spécifiques. Ganz allgemein ist die Situation sehr kompli­ ziert, denn in der Schweiz ist jeder Kanton anders organisiert. So haben etwa die Alawiten in Basel eine öffentliche Anerkennung erfahren, wie auch zwei kleine christliche Glaubensgemeinschaften. Lösungen müssen aber in erster Linie für die Pro­ bleme gefunden werden, die im Alltag auftreten. Bei einem Todesfall zum Beispiel geht es darum, die Rituale zu beachten und Personen mit anderen Religionen den gebührlichen Respekt zu erweisen. Aus diesem Grund werden ihnen auf Friedhöfen spezielle Abschnitte zugewiesen – so auch im Bremgartenfriedhof in Bern, der als erster Friedhof in der Schweiz den fünf grössten Weltreligionen Raum bietet. Die von der Ausstellung aufgewor­ fenen Fragen sollten dazu beitragen, sensibler und bewusster mit dem Thema umzugehen. Runde Tische Die runden Tische werden Aspekte wie die Bezie­ hungen von Religion und Staat im Rahmen der Kantonsverfassung anschneiden. Kantone unter­ halten zu den Religionen ganz unterschiedliche Beziehungen. Gegenüber öffentlichen Religionen vertreten die Kantone in der Regel die Haltung, dass die Anerkennung im öffentlichen Recht mit Pflichten verbunden sei: etwa mit einer demokra­ tischen Organisation, der Veröffentlichung der Finanzen, der Einhaltung der Werte des Staates und der Gesellschaft oder mit der Gleichstellung der Geschlechter. Ganz anders sieht es aus bei religiösen Gemein­ schaften, die sich im Privatrecht als Verein orga­ nisieren. Die Vereinigungsfreiheit wird in der Schweiz sehr liberal gehandhabt, und die Gemein­ schaften können sich so organisieren, wie sie wol­ Die Vernissage findet am 27. Mai statt, die Aus­ stellung ist bis Mitte Dezember geöffnet. Sie sollte jeden und jede interessieren, denn sie beschränkt sich nicht nur auf Religionen, son­ dern ist auch offen gegenüber konfessionslosen Personen. Begleitend zur Ausstellung werden Filme gezeigt und es sind Aktivitäten in Schu­ len vorgesehen. www.polit-forum-bern.ch/ausstellungen ©Keystone /Cultura / ISTL /Eugenio Marongiu

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