ENSEMBLE Nr. / N° 50 - Juli / Juillet 2020
12 Dossier —– ENSEMBLE 2020/50 DIE TAUFE BRAUCHT KEINE BESTÄTIGUNG ZUR «INNEREN» ZUORDNUNG VON TAUFE UND KONFIRMATION LE BAPTÊME N’A PAS BESOIN D’UNE CONFIRMATION SUR L’ATTRIBUTION «INTERNE» DU BAPTÊME ET DE LA CONFIRMATION Das neue Konzept für das religionspäda- gogische Handeln will das Verhältnis von Taufe und Konfirmation flexibler als bisher gestalten – und deren Bedingungs- verhältnis aufheben. Von Matthias Zeindler* Art. 63 Abs. 2 der Kirchenordnung hält fest: «Die Konfirmation setzt grundsätzlich die Taufe voraus. Ausnahmen kann der Pfarrer aus seelsorgerlichen Gründen vorsehen.» In dieser Regelung widerspie gelt sich das reformatorische Verständnis der Kon firmation, nach welchem die Konfirmation die bewusste, mündige und öffentliche Aneignung und Bestätigung der Taufe sei. Dieser Bezug ist historisch geprägt durch die Frontstellung gegen über den Täufern, er bleibt aber angesichts der nach wie vor verbreiteten Kindertaufe auch grundsätzlich berechtigt. Mit der Konfirmation war ursprünglich auch die Zulassung zum Abend mahl verbunden: eine «äussere» Zuordnung, die seit dem letzten Viertel des 20. Jahrhunderts je doch nicht mehr besteht. Seit der Reformation sind der Konfirmation neben der Taufbestätigung zudem weitere Bedeutungsdimensionen zuge wachsen: Abschluss der Katechese, Übergangs ritual in der Adoleszenz, Segenshandlung, Berech tigung zum Patenamt, Ermutigung zur Teilnahme am Leben der Kirchgemeinde und weitere mehr. Im Artikel zur Bedeutung der Konfirmation (Art. 62) hingegen fehlt der Aspekt der Taufbestä tigung ganz, und sie fehlt auch in vielen Kon firmationsfeiern. Es ist deshalb zu vermuten, dass die strenge sachliche und zeitliche Zuordnung von * Leiter Bereich Theologie der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn ©Michael Stahl
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