9 ENSEMBLE 2024/73 —– Dossier erster Linie an Personen, die keinen Bezug zur Kirche aufweisen. Die Institution konstatiert eine Zunahme von Einsamkeit und psychischen Problemen und bietet spirituelle Begleitung oder Erste-Hilfe-Kurse für psychische Gesundheit an. Ein weiterer Punkt: Die Kirche verfolgt den Klimawandel mit Sorge, sie berät und unterstützt Kirchgemeinden, die klimabewusste Vorhaben umsetzen wollen oder sich für das Label Grüner Güggel engagieren. Weil sich die Kirche bewusst ist über die gesellschaftlichen Umwälzungen, die im Gange sind, sucht sie aktiv nach Antworten auf Megatrends wie Individualisierung, Konnektivität oder die Entwicklung in Richtung einer immer älter werdenden Gesellschaft. Damit trägt sie bei zur Entwicklung von fürsorglichen Gemeinschaften (sog. «Caring Communities»), oft in enger Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren der Gesellschaft. «Selbstkritisch zu sein und sich fortlaufend zu verändern ist eine reformatorische Grundhaltung», hält der Bericht fest. Für die reformierte Kirche im Kanton Bern bedeutet dies, neue Formen kirchlicher Präsenz in der Gesellschaft zu gestalten. Die Kirche ist direkt betroffen von grossen sozialen Trends wie etwa der zunehmenden Säkularisierung oder der Einwanderung, welche die Zusammensetzung der Gesellschaft verändert. «Die Kirche muss in Zukunft den Dialog und die Zusammenarbeit fördern sowohl mit Mitgliedern anderer Konfessionen oder Religionen als auch mit Personen, die keiner Religion angehören», schliesst der Bericht. Systemwechsel Das Landeskirchengesetz legt fest, dass die Landeskirchen des Kantons Bern die Behörden und die Bevölkerung über ihre Aktivitäten von gesamtgesellschaftlichem Interesse informieren müssen. Der hier vorgestellte Bericht ist der erste seit dem Systemwechsel Anfang 2020, der die Landeskirchen dazu verpflichtet, für die bislang vom Kanton bezahlten Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer selbst aufzukommen. Er bezieht sich auf die Jahre 2020 und 2021, die stark von der der Covid-Pandemie geprägt waren. Der Bericht ist ausschliesslich der reformierten Kirche im Kanton Bern gewidmet. Er reagiert zudem auf die Motion Reinhard, die im März im Berner Grossen Rat behandelt wurde. Die Motion strebt an, dass die Kirchensteuer für juristische Personen fakultativ wird, was die Kirchgemeinden zur Kürzung der Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zwingen würde. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass die von Unternehmen zu entrichtenden Kirchensteuern ausschliesslich für diesen Zweck einzusetzen sind. Weitergabe des Glaubens an die nächste Generation. Transmettre la foi à la prochaine génération. © Refbejuso
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