Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2018

57 Kirchliche Bezirke Bern-Stadt Fusionsprojekt ist gut unterwegs Andreas Hirschi Präsident des Kleinen Kirchenrats Auch im vergangenen Jahr bewegten die Gesamtkirchgemeinde Bern, die gleichzeitig den Bezirk Bern-Stadt bildet, zwei Schwerpunkte: das Fusionsprojekt «Eine Kirchgemeinde Bern» und die Umsetzung der Liegen- schaftsstrategie. Zum Fusionsprojekt «Eine Kirchge- meinde Bern»: Wie eine künftige Kirchgemeinde Bern gestaltet werden und funktionieren soll, berät ein eigens dafür eingesetztes Steue- rungsgremium. Basis dazu bildet der Entwurf für ein «Organisations- reglement KG Bern». Je eine Person aus den zwölf Kirchgemeinden und aus der Gesamtkirchgemeinde bilden die Konferenz der Ver- handlungspartner, das sogenannte Steuerungsgremium. Mittlerweile steht eine erste Lesung des Ent- wurfs kurz vor dem Abschluss, was nach insgesamt sechs ganztägigen Zusammenkünften möglich ge- worden ist. Wenn alles planmässig verläuft, könnte bereits im Jahr 2019 eine Urnenabstimmung über den Fusionsbeschluss möglich werden. Zur Umsetzung der Liegenschafts- strategie: Der Kleine Kirchenrat hat den Kirchgemeinden ein «Arbeitspapier betreffend Vorgaben zur Umsetzung der Liegenschafts- strategie mit Lösungsvorschlägen» unterbreitet. Ausgangspunkt dafür bildet der Beschluss des Grossen Kirchenrats vom November 2013, wonach im Rahmen der Mass- nahmen zur Sanierung der Finanzen die Liegenschaftskosten um 50% zu reduzieren seien. An einer Informati- onsveranstaltung Ende Juni wurden die Kirchgemeinderäte eingeladen, bis Ende März 2019 dazu Stellung zu nehmen. Ob die Umsetzung wie angestrebt gelingt, ist noch nicht absehbar. Im November 2018 haben 34 von 43 Mitgliedern des Grossen Kirchenrats eine Motion unterzeich- net und eingereicht, mit folgendem Ziel: «Vorgaben sollen kirchliches Leben ermöglichen und nicht un- nötige Hindernisse aufbauen.» Der Kleine Kirchenrat wird beauftragt, die Berechnung der Kosten auf der Basis der Mitgliederzahlen von 2013 zu belassen, eine Überprüfung der Liegenschaftskosten bis Ende 2025 zu verlängern und, falls die Fusion zustande kommt, bis zum Ende des fünften Jahres nach erfolgter Fusion zu verlängern.

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