16 17 Und was ist vor dem Hintergrund der sich ankündigenden technologischen Umwälzungen zu tun, um die von Gott verliehene, unveräusserliche Menschenwürde zu wahren? Die Kirche mit ihrem grossen Wissens- und Erfahrungsschatz zum Menschenbild, zur Beziehungsgestaltung und zur Schöpfung kann hier und in anderen grundlegenden Fragen der Gesellschaft wertvolle Orientierungsperspektiven bieten. Das wird aber nur dann wahrnehmbar, wenn die Kirche als solche in der Öffentlichkeit erkennbar bleibt. Gleich zwei Werke sind im Jahr 2023 mit Unterstützung der Kirchenkanzlei erschienen, welche diese Sichtbarkeit der Reformierten Kirchen Bern-JuraSolothurn befördert haben: der Jahrzehntbericht 2011–2020 und der Bericht über die gesamtgesellschaftlichen Leistungen 2020–2021. Beide Publikationen zeigen eindrücklich auf, wofür unsere Kirche einsteht und wie breit ihr Wirken in der Gesellschaft ist. Neben der Mitarbeit an diesen Berichten brachte sich die Kirchenkanzlei 2023 unter anderem engagiert für die Reorganisation der gesamtkirchlichen Dienste ein. Dieses Vorhaben möchte die künftigen organisatorischen Rahmenbedingungen so setzen, dass unsere Kirche ihren Auftrag in einem sich rasch verändernden gesellschaftlichen Umfeld bestmöglich wahrnehmen kann. Die Zukunft der Reformierten? Sie ist kein deprimierender, sondern ein heller, hoffnungsvoller Klang. Wir dürfen den neuen Wegen vertrauen, auf die uns Gott gesandt hat: Die Zukunft ist sein Land (RG 843, 3). «Die Zukunft der Reformierten» – so heisst eine vor vierzehn Jahren publizierte Studie, die untersuchte, wie sich verschiedene tiefgreifende gesellschaftliche Trends – die Megatrends – auf unsere Kirche auswirken. Die Autoren Jörg Stolz und Edmée Ballif prägten dabei die Schlagworte «kleiner, ärmer, älter». Im Rückblick auf die seither verflossenen Jahre lässt sich sagen, dass die Wissenschaftler mit ihrem Befund leider nicht nur falschlagen. So sind etwa die Säkularisierung und die damit einhergehenden Kirchenaustritte unbestreitbar, ebenfalls der schmerzhafte Verlust jüngerer Generationen. Wie ein deprimierender Dreiklang schwingen diese Schlagworte in der Kirchenlandschaft nach: Ist es demnach nicht vergebliche Liebesmüh, unseren Auftrag weiterhin inmitten der Gesellschaft wahrnehmen zu wollen, wenn die übermächtigen gesellschaftlichen Megatrends «gegen die Kirche laufen»? Verlieren wir als Landeskirche nicht ohnehin bald unseren gesellschaftlichen Platz? Doch mir scheint, wir sollten nicht ausser Acht lassen, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen die Kirche keineswegs bloss unter Druck setzen. Im Gegenteil: Sie eröffnen ihr auch neue Chancen. Gerade eine reformierte Kirche, die sich als offene, demokratische Diskursgemeinschaft versteht und das kritische Denken fördert, kann und soll einen markanten Kontrapunkt zur gesellschaftlichen Polarisierung und zum Rückzug in abgeschottete Meinungsblasen setzen. Wir leben sogar in einer Zeit, in der die alte Frage nach dem Wesen des Menschen wieder an Aktualität und an Brisanz gewinnt. Wenn beispielsweise Künstliche Intelligenz und Robotik ein Bewusstsein behaupten sollten: Warum haben wir es gleichwohl nicht mit beseelten Wesen der Schöpfung zu tun? Was gehört unantastbar zum Menschsein? Zukunft der Reformierten? Gesellschaftliche Megatrends mögen die Kirche unter Druck setzen, führen aber nicht unvermeidlich in eine düstere Zukunft. Ein Plädoyer, hoffnungsvoll die Chancen zu ergreifen, die unsere Zeit bereithält. Christian Tappenbeck Kirchenschreiber Eine zentrale Aufgabe des Rechtsdienstes ist die Unterstützung der gesamtkirchlichen Dienste. Dazu gehören u.a. das Begleiten von Rechtsetzungsvorhaben und die Prüfung von Verträgen, aber beispielsweise auch die Analyse von Vereinsstatuten. Der Rechtsdienst hilft auch den kirchlichen Bezirken. Da seit der Bezirksreform gut zehn Jahre vergangen sind, haben einige Bezirke um Unterstützung bei der Anpassung ihrer Organisationsreglemente angefragt. Bei dieser Gelegenheit hat der Rechtsdienst jeweils gleichzeitig geprüft, welche Anpassungen im Reglement aufgrund von Änderungen im kantonalen und landeskirchlichen Recht zusätzlich vorzunehmen sind. Ein grosser Teil seiner Beratungen erbringt der Rechtsdienst im Gebiet des Personalrechts. Dies nicht nur für die gesamtkirchlichen Dienste, sondern auch für die Kirchgemeinden. Gerade das Verfahren zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist nicht nur komplex, sondern auch aufwändig. Vor diesem Hintergrund hat die Synode im Sommer 2022 die Aufstockung des Rechtsdienstes um 80 Stellenprozente beschlossen. Die neue Stelle konnte mit einer kompetenten und erfahrenen Rechtsanwältin besetzt werden, was aufgrund des Fachkräftemangels nicht selbstverständlich ist. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Stellenprozente hat sich im Berichtsjahr bestätigt, leistete der Rechtsdienst doch verschiedenen Kirchgemeinden bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Hilfe. Für diese Unterstützung sind die Kirchgemeinden jeweils sehr dankbar. Da auf Bundesebene per 1. Septem- ber 2023 das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsdienst häufig mit entsprechenden Fragen konfrontiert. Das Datenschutzgesetz des Bundes findet jedoch nur auf Bundesorgane sowie private Personen Anwendung, zu welchen u.a. auch Vereine gehören. Auf Kirchgemeinden findet das eidgenössische Datenschutzgesetz aber grundsätzlich keine Anwendung. Für diese gelten die jeweiligen Datenschutzgesetze der Kantone. In den Kantonen Bern und Solothurn werden sie zurzeit überarbeitet. Im Kanton Jura ist die teilrevidierte interkantonale Konvention bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Rechtsdienst Andreas Mosimann Leiter Kirchenschreiber Christian R. Tappenbeck Kanzleidienst Jan Gnägi, Leitung Carmen Binggeli Käthy Buntschu (bis 28. Februar) Manuel Gloor (ab 1. Februar) Marlene Hadorn (bis 30. April) Christine Rothenbühler (ab 1. November) Barbara Trachsel Kirsten Kunkel, Delegation Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit (bis 28. Februar) Mathias Tanner, Delegation Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit Kommunikationsdienst Markus Dütschler, Corine von Wartburg, Co-Leitung Iris Diem (bis 30. November) Karin Freiburghaus Heidi Hänni (bis 30. April) Lorraine Krebs (ab 24. März) Monika Leutenegger (ab 1. September) Isabelle Not (ab 1. August) Rebekka Nüesch (ab 24. März) Raphael Petit (ab 1. Juli) Rechtsdienst Andreas Mosimann, Leitung Roger Juillerat Ursula Lippuner (ab 1. Januar) Delia Sauer Nicole Schrepfer Ursula Sutter-Schärer Übersetzungsdienst französischsprachige Kommunikation Matthias Siegfried, Leitung Anne Berlincourt Nadya Rohrbach Nathalie Ogi, Redaktorin ENSEMBLE Reorganisation Florian Möri Kirchenkanzlei Kirchenkanzlei Kirchenkanzlei
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