OeME-Migrationsarbeit - ein Handbuch für Kirchgemeinden

2 Sie nimmt teil an Bestrebungen, die ausgerichtet sind auf Überwindung von Rassismus und von wirt- schaftlicher, politischer und kultureller Unterdrückung. 3 Sie unterstützt das Hilfswerk der Evangelischen Kir- chen der Schweiz (HEKS) sowie Brot für alle (BfA) und andere Hilfswerke, und sie setzt sich in der Öffentlich- keit für deren Projekt- und Informationsarbeit ein. 4 Sie unterstützt insbesondere Mission 21 und DM-échange et mission (Département missionnaire des Eglises protestantes de Suisse romande) im Rahmen der zwischen dem Schweizerischen Evange- lischen Kirchenbund und den Missionsorganisationen getroffenen Vereinbarungen. 5 Sie setzt sich für die Achtung der Glaubens- und Ge- wissensfreiheit ein und handelt solidarisch mit Kirchen und Christen, die um ihres Zeugnisses willen bedrängt und verfolgt werden. Art. 158 Beziehungen zu Staat und Institutionen 1 Die Kirche arbeitet zum Wohl der Menschen partner- schaftlich mit dem Staat und seinen Behörden zusam- men. Sie unterstützt den Staat in seiner Aufgabe, für Recht und Frieden zu sorgen, und erinnert ihn an die Grenzen, die ihm, wie jeder menschlichen Ordnung, durch Gottes Reich und durch das an Gottes Wort ge- bundene Gewissen gesetzt sind. 2 Sie weiss sich verantwortlich für Verkündigung, Seel- sorge und Diakonie in Institutionen wie Schule, Univer- sität, Spitälern, Heimen, Untersuchungsgefängnissen und Strafanstalten sowie für die Notfallseelsorge. Art. 159 Information und Medien 1 Durch ihre eigene Medienarbeit und durch Förde- rung weiterer christlicher Medien sorgt die Kirche für die Verbreitung christlicher Einsichten und Erfahrungen und informiert über ihr Leben und Wirken. 2 Im gleichen Sinn arbeitet sie mit kirchlich nicht ge- bundenen Medien wie Presse, Radio und Fernsehen zusammen. 3 Sie unterstützt, was den Menschen hilft, eigen- ständig und kritisch mit Informationen und Medien umzugehen. 4 Sie setzt sich für eine demokratische Medienpolitik ein, die der kulturellen, religiösen und gesellschaft- lichen Vielfalt Rechnung trägt. Art. 160 Öffentliches Zeugnis Durch ihr Leben, Reden und Wirken und ihre be- sonderen Dienste arbeitet die Kirche für den Frieden im Kleinen und im Grossen und setzt sich für Leben, Würde, Freiheit und Recht der Menschen und für die Bewahrung von Gottes Schöpfung ein. Sie ist berufen, in diesem Sinn ein öffentliches Zeugnis zu geben. Ökumenischer Gottesdienst am Alternativen Weltwasserforum in Brasilien Foto: Lisa Krebs 13 0 2 | R E C H T L I C H E G R U N D L A G E N

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