OeME-Migrationsarbeit - ein Handbuch für Kirchgemeinden

Gemeinsamer Gottesdienst in der Petruskirchgemeinde Bern Foto: Matthias Baumann Was können Sie in der Kirchgemeinde tun? • Besuchen Sie Migrationskirchen. • Feiern Sie gemeinsam mit einer Migrationskirche Gottesdienste, laden Sie diese zu Festen ein etc. • Organisieren Sie einen Kanzeltausch mit einer Pfarr- person einer Migrationskirche, eine Bibel-Teilete zwischen Mitgliedern einer Migrationskirche und reformierten Gemeindegliedern, einen gemeinsamen musikalischen Auftritt mit Sängerinnen und Sängern aus Ihrer Kirchgemeinde und einer Migrationskirche etc. • Seien Sie gastfreundlich: Stellen Sie die Räume Ihrer Kirchgemeinde auch Migrationskirchen zur Verfügung. 13 • Gehen Sie eine verbindliche Partnerschaft mit einer Migrationskirche ein – mit oder ohne geteilte Räum- lichkeiten. Angebote der Fachstelle Migration • Vermittlung von Kontakten zu Migrationskirchen in Ihrer Region • Beratung, Hilfestellungen, Informationsmaterial (zum Beispiel Mustermietverträge oder Partner- schaftsvereinbarungen) • Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds «Migrationskirchen und Integration» für Begegnungs- anlässe und / oder gemeinsame Projekte mit Migrationskirchen (vgl. Publikationen) • Austausch und Weiterbildungen für Mitglieder von Migrationskirchen und reformierten Kirchgemeinden (vgl. www.migrationskirchen-weiterbildung.ch ) Publikationen 14 • Gottes Volk hat viele Farben – Migrationskirchen als Herausforderung und Chance für die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, 2017. • Zusammen Kirche sein. Das Verhältnis von Migrationsgemeinden und Ortskirchen. Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Fachstelle Migration (Benz H.R. Schär), 2. Auflage, 2006. • Zusammen Kirche sein! Beiträge für Migrations- kirchen und Integration. Informationen zum Kredit Migrationskirchen und Integration. Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, 2. Auflage, 2014. www.migrationskirchen-weiterbildung.ch www.refbejuso.ch/migrationskirchen Feiern Sie ge- meinsam mit einer Migrationskirche Gottesdienste! 13 Die Kirchenordnung erlaubt dies ausdrücklich, siehe Art. 54 und 96 in Kapitel 2.3. 14 Weitere Publikationen finden Sie in Kapitel 5.1. 49 0 4 | M I G R AT I O N S K I R C H E N

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