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Fokus —– ENSEMBLE 2017/20

An der Sommersynode vom 30. Mai 2017

wurde die Vision Kirche 21 verabschiedet,

die an einem grossen Fest mit dem Namen

«Doppelpunkt 21» am 10. September

in Bern feierlich eingeführt wird. Zudem

bekannte sich die Synode mit klarer

Mehrheit zur geplanten Umsetzung des

Landeskirchengesetzes.

Von Hans Martin Schaer und Adrian Hauser

Mit einem grossen Mehr genehmigte die Synode

der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn an

ihrer Sommersession die Vision Kirche 21. Diese

war in der Wintersynode 2013 mit einer einstim-

mig überwiesenen Motion in Auftrag gegeben und

seither in einem dreijährigen, breit abgestützten

Prozess erarbeitet worden.

Die Vision Kirche 21 lautet: «Von Gott bewegt.

Den Menschen verpflichtet.» Sie wird ergänzt

durch sieben Leitsätze, welche für alle kirchlich

Engagierten Auftrag und Aufforderung darstellen,

sich in Bewegung zu setzen. Aus allen Fraktionen

wurde grundsätzliche Zustimmung signalisiert.

Einzig für die Fraction jurassienne war der Weg

der Visionsfindung nicht abgeschlossen. Der nun

vorliegende Text zeige bloss auf, was die Kirch­

gemeinden heute schon tun würden. Ihr Antrag,

daraus noch eine echte Vision zu entwickeln, wur-

de jedoch klar abgelehnt. Die Vision wird von der

Mehrheit der Synodalen als etwas Gemeinsames

verstanden, das natürlich nicht jedem Proprium

der einzelnen kirchlichen Fraktionen und Grup-

pierungen vollumfänglich gerecht wird. So ver-

missen beispielsweise die einen die explizite Er-

wähnung der Schöpfung, andere hätten gerne

Jesus Christus ausdrücklich in die Vision aufge-

nommen. Die grosse Kraft schöpft die Vision Kir-

che 21 für die Mehrheit jedoch daraus, dass sie

gemeinsam erarbeitet und verabschiedet wurde.

VISION

KIRCHE 21

GENEHMIGT

SOMMERSYNODE

LA VISION

ÉGLISE 21

APPROUVÉE

SYNODE D’ÉTÉ

Landeskirchengesetz

Ein weiteres wichtiges Traktandum war die Um-

setzung des neuen Landeskirchengesetzes. Syno-

dalratspräsident Andreas Zeller erläuterte dazu

den aktuellen Stand der Arbeiten. Im Zentrum

stehen dabei sechs Leitsätze. Diese sollen die Rich-

tung für das künftige Vorgehen festhalten. So ist

geplant, die geltende Kirchenverfassung aus dem

Jahre 1946 vorläufig nicht zu verändern und damit

an Bewährtem festzuhalten. Zudem sollen die drei

grundlegenden Ämter der Kirche – Pfarrschaft,

Katechetik, Sozialdiakonie – auch weiterhin be-

stehen. Leitsatz drei hält fest, dass die Übernahme

der Anstellungsverhältnisse der Pfarrpersonen

gemäss dem kantonalen Personalrecht erfolgen

soll. Zudem will man die rechtlichen Auswirkun-

gen auf die Kirchgemeinden berücksichtigen.

Wichtiger Punkt hierbei ist, dass das Harmoni­

sierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) ab dem

1.  Januar 2019 auch für die Kirchgemeinden gel-

ten soll, was beim Nachweis der negativen Zweck-

bindung von Unternehmenssteuern wichtig ist.

Die Pfarrstellenzuordnung soll sich weiter bis

2022 nach den bisherigen kantonalen Bestimmun-

gen richten. Der letzte Leitsatz garantiert schliess-

lich, dass die Synode auch in Zukunft über wich-

tige Weichenstellungen entscheiden wird. Dies

wird verschiedene Reglemente betreffen wie

beispielsweise das Personalreglement, das Finanz-

ausgleichsreglement oder das Synodewahlregle-

ment.

In verschiedenen Voten unterstützten die

Synodalen das bisherige Vorgehen und die sechs

Leitsätze des Synodalrats. Es wurde etwa begrüsst,

dass die Leitsätze die Grundlage bilden würden,

die Kirche in eine veränderte Zukunft zu führen.

Positiv hervorgehoben wurde auch, dass der Syn-

odalrat im weiteren Vorgehen den Dialog mit der

Synode aufrechterhält. Die Leitsätze des Synodal-

rats wurden in der Abstimmung mit grosser Mehr-

heit angenommen.