28
Kurz und bündig —– ENSEMBLE 2016/6
KURZ
UND
BÜNDIG
KREISSCHREIBEN DES SYNODALRATS
EN
BREF
CIRCULAIRE DU CONSEIL SYNODAL
WINTERSYNODE 2015
Beschlussprotokoll
Das 13-seitige Beschlussprotokoll der Synode der Refor-
mierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vom 8. und 9. De-
zember 2015 ist abrufbar unter
www.refbejuso.ch> Strukturen > Synode > Wintersynode-2015
Das Beschlussprotokoll kann auch beim Kommunika-
tionsdienst der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn
auf Papier bezogen werden:
kommunikation@refbejuso.ch, Tel. 031 340 24 24.
SYNODE
Ergänzungswahlen 2016
Um die Synode für die diesjährige Wintersession zu kom-
plementieren, sind Ergänzungswahlen erforderlich. Der
Ablauf ist wie folgt geplant:
–– Mitglieder der Synode, die mit Wirkung vor Beginn der
nächsten Wintersynode zurücktreten wollen, erklären
ihren Rücktritt spätestens bis zum
15. Juni 2016.
–– Der Bezirksvorstand koordiniert daraufhin das Vorgehen
beim Eruieren des Sitzanspruchs und ist bestrebt, im
Konfliktfall eine Einigung herbeizuführen.
–– Enthält das Organisationsreglement des Bezirks keine
andere Festlegung, so stellt das zuständige Organ der
Kirchgemeinde einen Wahlvorschlag auf.
–– Es können nur wahlfähige Personen vorgeschlagen wer-
den. Wählbar als Mitglied der Synode sind schweizeri-
sche und ausländische Konfessionsangehörige nach
erfülltem 18. Altersjahr, die seit drei Monaten in einer
evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des entspre-
chenden Wahlkreises wohnhaft und in kirchlichen An-
gelegenheiten stimmberechtigt sind.
–– Der Wahlvorschlag ist dem Bezirk spätestens am
12. Au-
gust 2016
mitzuteilen, falls der Bezirksvorstand keine
andere Festlegung getroffen hat.
–– Bis zum
19. September 2016
nimmt das zuständige Organ
des Bezirks die Ergänzungswahl vor.
SYNODE D’HIVER 2015
Procès-verbal des décisions
Le Synode d’hiver des Eglises réformées Berne-Jura-So-
leure a eu lieu les 8 et 9 décembre 2015. Le procès-verbal
des décisions – document de 13 pages – est désormais en
ligne:
www.refbejuso.ch/fr> Structures > Le-synode > synode-d’hiver
Il est également possible d’en commander un exem-
plaire sur papier à l’adresse:
communication@refbejuso.ch,031 340 24 24.
–– Werden nicht mehr Vorschläge eingereicht, als Personen
zu wählen sind, kann das Wahlorgan die Vorgeschlage-
nen als still gewählt erklären.
–– Die Wahl wird der betroffenen Person vom Bezirk um-
gehend schriftlich mitgeteilt.
–– Die gewählte Person kann innert fünf Tagen nach Erhalt
der Wahlanzeige gegenüber dem Wahlorgan erklären,
dass sie die Wahl nicht annimmt.
–– Der Bezirk stellt innert 10 Tagen nach Durchführung der
Wahl, spätestens aber bis zum
10. Oktober 2016,
der Kir-
chenkanzlei der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solo-
thurn ein Doppel des Wahlprotokolls sowie allfällige
Nichtannahmeerklärungen zu.
–– Fand eine geheime Wahl statt, so sind die Wahlzettel
oder -listen in versiegelter Form beizulegen.
Der Synodalrat wird die zu beachtenden Fristen in einer
Wahlanordnung rechtsverbindlich festlegen. Im Übrigen
bleiben die besonderen Bestimmungen für die Ergänzungs-
wahlen von Personen aus dem kirchlichen Bezirk Solothurn
vorbehalten.
Wir danken den kirchlichen Bezirken, den Kirchge-
meinden und allen Beteiligten bestens für die Mitwirkung
bei den Ergänzungswahlen 2016, so dass ein reibungsloser
Ablauf gewährleistet ist.