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Fokus —– ENSEMBLE 2016/12

N E U E S L A N D E S K I R C H E N G E S E T Z

Eine solide Grundlage

Der Entwurf zum neuen Landeskirchengesetz

ist eine gute Basis für die vom Grossen Rat

beschlossene Weiterentwicklung des Verhält-

nisses zwischen dem Staat und den Landes-

kirchen. Das vorgeschlagene Finanzierungs-

modell ist zweckmässig und wahrt die histo-

rischen Rechtsansprüche.

Hans Martin Schaer und Adrian Hauser

Andreas Zeller, Präsident des Synodalrats, zeigte

sich an der Medienkonferenz vom 16. September

mit dem Entwurf zum neuen Landeskirchengesetz

im Grundsatz zufrieden. Der Entwurf würdige die

Bedeutung und die gesamtgesellschaftlichen Leis-

tungen der Landeskirchen zugunsten der Men-

schen im Kanton Bern. Er stärke die Autonomie

der Kirchen in wichtigen Fragen. Und er strebe

die Weiterführung des bewährten, partnerschaft-

lichen Verhältnisses zwischen den Landeskirchen

und dem Staat an. «Damit macht der Gesetzgeber

deutlich, weshalb der Kanton auch künftig finan-

zielle Leistungen zugunsten der Landeskirchen

erbringen wird», so Andreas Zeller.

Der neue Gesetzesentwurf beinhaltet zudem,

dass die Landeskirchen ab Anfang 2020 die Pfar-

rerinnen und Pfarrer in den Kirchendienst aufneh-

men, für deren Personaladministration sorgen und

die Zuordnung der Pfarrstellen vornehmen. Zur

Finanzierung schlägt er ein Zwei-Säulen-Modell

vor: Die erste Säule legt Sockelbeiträge fest, die

auf den historischen Rechtsansprüchen basieren.

Die zweite Säule richtet Beiträge an die gesamt-

gesellschaftlichen Leistungen der Kirchen aus.

Planungssicherheit

«Der Betrag der zweiten Säule wird ab 2020 rund

31,35 Millionen Franken betragen, insgesamt wer-

den die Landeskirchen vom Kanton 74,59 Millio-

nen Franken erhalten», erklärte Christoph Neu-

haus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor des

Kantons Bern. Mit diesem Finanzierungsmodell

habe der Regierungsrat die Vorgabe des Grossen

Rates beachtet, den Landeskirchen auch nach der

Gesetzesrevision Mittel im bisherigen Umfang zur

Verfügung zu stellen. Das revidierte Kirchengesetz

soll voraussichtlich 2020 in Kraft treten. Der Grosse

Rat wird dann für jeweils sechs Jahre den Betrag

der zweiten Säule sprechen, der drei Jahre vor Ab-

lauf der jeweiligen Frist neu verhandelt wird. «Da-

mit wird den Landeskirchen eine Planungssicher-

heit ermöglicht», ist Christoph Neuhaus überzeugt.

Einzige Vorgabe des Kantons zu den Anstel-

lungsverhältnissen der Pfarrpersonen bei den

Landeskirchen ist, dass es sich um ein öffentlich-

rechtliches und nicht privatrechtliches Arbeits-

verhältnis handelt.

Riesige Aufgabe

Synodalratspräsident Andreas Zeller wies darauf

hin, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes für

die Kirchen eine riesige und anspruchsvolle Auf-

gabe bedeuten wird. Die Planbarkeit und die Ver-

lässlichkeit der Finanzierung seien deshalb von

entscheidender Bedeutung. Und Christoph Neu-

haus resümierte: «Wichtig ist mir die Feststellung,

dass alle Partner sehr konstruktiv und fair am Ent-

wurf gearbeitet haben, auch wenn wir nicht in

allen Fragen der gleichen Meinung waren und

wohl weiterhin sein werden.»

Der Synodalrat wird den präsentierten Geset-

zesentwurf nun im Detail prüfen. Die Synode – das

Kirchenparlament – wird an der Wintersession

vom 6. und 7. Dezember 2016 vom ihr zustehenden

Vorberatungs- und Antragsrecht Gebrauch ma-

chen und die Stellungnahme der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern dis-

kutieren und verabschieden.

Die Vertreter des

Regierungsrates mit

Christoph Neuhaus

in der Mitte.

Christoph Neuhaus

entouré des repré-

sentants du Conseil

d’Etat.

©Adrian Hauser