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Fokus —– ENSEMBLE 2016/12
N E U E S L A N D E S K I R C H E N G E S E T Z
Eine solide Grundlage
Der Entwurf zum neuen Landeskirchengesetz
ist eine gute Basis für die vom Grossen Rat
beschlossene Weiterentwicklung des Verhält-
nisses zwischen dem Staat und den Landes-
kirchen. Das vorgeschlagene Finanzierungs-
modell ist zweckmässig und wahrt die histo-
rischen Rechtsansprüche.
Hans Martin Schaer und Adrian Hauser
Andreas Zeller, Präsident des Synodalrats, zeigte
sich an der Medienkonferenz vom 16. September
mit dem Entwurf zum neuen Landeskirchengesetz
im Grundsatz zufrieden. Der Entwurf würdige die
Bedeutung und die gesamtgesellschaftlichen Leis-
tungen der Landeskirchen zugunsten der Men-
schen im Kanton Bern. Er stärke die Autonomie
der Kirchen in wichtigen Fragen. Und er strebe
die Weiterführung des bewährten, partnerschaft-
lichen Verhältnisses zwischen den Landeskirchen
und dem Staat an. «Damit macht der Gesetzgeber
deutlich, weshalb der Kanton auch künftig finan-
zielle Leistungen zugunsten der Landeskirchen
erbringen wird», so Andreas Zeller.
Der neue Gesetzesentwurf beinhaltet zudem,
dass die Landeskirchen ab Anfang 2020 die Pfar-
rerinnen und Pfarrer in den Kirchendienst aufneh-
men, für deren Personaladministration sorgen und
die Zuordnung der Pfarrstellen vornehmen. Zur
Finanzierung schlägt er ein Zwei-Säulen-Modell
vor: Die erste Säule legt Sockelbeiträge fest, die
auf den historischen Rechtsansprüchen basieren.
Die zweite Säule richtet Beiträge an die gesamt-
gesellschaftlichen Leistungen der Kirchen aus.
Planungssicherheit
«Der Betrag der zweiten Säule wird ab 2020 rund
31,35 Millionen Franken betragen, insgesamt wer-
den die Landeskirchen vom Kanton 74,59 Millio-
nen Franken erhalten», erklärte Christoph Neu-
haus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor des
Kantons Bern. Mit diesem Finanzierungsmodell
habe der Regierungsrat die Vorgabe des Grossen
Rates beachtet, den Landeskirchen auch nach der
Gesetzesrevision Mittel im bisherigen Umfang zur
Verfügung zu stellen. Das revidierte Kirchengesetz
soll voraussichtlich 2020 in Kraft treten. Der Grosse
Rat wird dann für jeweils sechs Jahre den Betrag
der zweiten Säule sprechen, der drei Jahre vor Ab-
lauf der jeweiligen Frist neu verhandelt wird. «Da-
mit wird den Landeskirchen eine Planungssicher-
heit ermöglicht», ist Christoph Neuhaus überzeugt.
Einzige Vorgabe des Kantons zu den Anstel-
lungsverhältnissen der Pfarrpersonen bei den
Landeskirchen ist, dass es sich um ein öffentlich-
rechtliches und nicht privatrechtliches Arbeits-
verhältnis handelt.
Riesige Aufgabe
Synodalratspräsident Andreas Zeller wies darauf
hin, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes für
die Kirchen eine riesige und anspruchsvolle Auf-
gabe bedeuten wird. Die Planbarkeit und die Ver-
lässlichkeit der Finanzierung seien deshalb von
entscheidender Bedeutung. Und Christoph Neu-
haus resümierte: «Wichtig ist mir die Feststellung,
dass alle Partner sehr konstruktiv und fair am Ent-
wurf gearbeitet haben, auch wenn wir nicht in
allen Fragen der gleichen Meinung waren und
wohl weiterhin sein werden.»
Der Synodalrat wird den präsentierten Geset-
zesentwurf nun im Detail prüfen. Die Synode – das
Kirchenparlament – wird an der Wintersession
vom 6. und 7. Dezember 2016 vom ihr zustehenden
Vorberatungs- und Antragsrecht Gebrauch ma-
chen und die Stellungnahme der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern dis-
kutieren und verabschieden.
Die Vertreter des
Regierungsrates mit
Christoph Neuhaus
in der Mitte.
Christoph Neuhaus
entouré des repré-
sentants du Conseil
d’Etat.
©Adrian Hauser