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Fokus —– ENSEMBLE 2016/8
welchem über den Schutz von Leib und Leben
entschieden wird. Es ist deshalb wichtig, dass die
Beschwerde durch rechtskundige Personen ver-
fasst wird.
Gleichbehandlung vor dem Gesetz
Schweizerinnen und Schweizern steht unentgelt-
licher Rechtsschutz zu, der sich aus der Bundes-
verfassung ableitet. Jede bedürftige Person hat für
nicht aussichtslose Prozesse Anspruch auf unent-
geltliche Rechtspflege. Der unentgeltliche Rechts-
beistand setzt zusätzlich voraus, dass die betrof-
fene Person sich selber nicht effektiv vertreten
kann. Die Einführung der unabhängigen Rechts-
vertretung im Asylverfahren konkretisiert diesen
Anspruch nun endlich auch für Asylsuchende. Sie
werden nicht besser gestellt als Einheimische, die
ja ohnehin nie in die Lage kommen, ein Asylver-
fahren durchlaufen zu müssen. Rechtskundige
können auch besser einschätzen, ob eine Be-
schwerde Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Der Synodalrat begrüsst deshalb die unabhän-
gige Verfahrensberatung und unentgeltliche
Rechtsvertretung für Asylsuchende. Diese Mass-
nahmen tragen dazu bei, Asylsuchende als Men-
schen mit Würde wahrzunehmen. Geben wir ih-
nen die Chance, ihre Flüchtlingseigenschaft
glaubhaft zu machen. Nur mit einem guten
Rechtsschutz gelingt es, Schutzbedürftige zu iden-
tifizieren und ihnen dadurch den notwendigen
Schutz in der Schweiz zu gewähren.
O U I À L A M O D I F I C A T I O N
D E L A L O I S U R L ’ A S I L E
Pour des procédures d’asile rapides
et équitables
Le 5 juin 2016, le peuple suisse se prononcera
une nouvelle fois sur la loi sur l’asile. Le Conseil
synodal des Eglises réformées Berne-Jura-Soleure s’oppose au référendum et approuve la
modification de la loi.
Par Anne-Marie Saxer
*
–
Notre planète compte plus
de 60 millions de personnes réfugiées, qui ont fui
des pays comme la Syrie, l’Irak, l’Afghanistan, l’Ery-
thrée ou la Somalie ravagés par la guerre, les
conflits et les persécutions. Seule une petite mi-
norité d’entre elles parvient jusqu’en Europe. Lors-
qu’elles arrivent en Suisse, les personnes en quête
d’asile doivent affronter seules la procédure. Elles
Am 5. Juni 2016 stimmt das Schweizer Volk
erneut über das Asylgesetz ab. Der Synodalrat
der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solo-
thurn stellt sich gegen das Referendum und
sagt Ja zur Änderung des Asylgesetzes.
Von Anne-Marie Saxer*
Weltweit sind über 60 Millionen Menschen auf
der Flucht. Sie fliehen aus Ländern wie Syrien,
Irak, Afghanistan, Eritrea oder Somalia vor Krieg,
Konflikten und Verfolgung. Nur die wenigsten
schaffen es nach Europa. In der Schweiz angekom-
men, sind die Schutzsuchenden im Asylverfahren
grundsätzlich auf sich allein gestellt. Sie müssen
den Nachweis erbringen oder zumindest glaub-
haft machen, dass sie im Herkunftsstaat wegen
ihrer politischen oder religiösen Anschauung oder
der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
Gruppe ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind.
Mit der Teilrevision des Asylgesetzes wird der Asyl-
bereich neu strukturiert und die Verfahren werden
beschleunigt.
Kompliziertes Verfahren
Dass Asylsuchende zum Teil jahrelang auf ihren
Entscheid warten müssen, ist nicht menschenwür-
dig. Der Synodalrat begrüsst deshalb die Neustruk-
turierung, die zu schnelleren Asylverfahren führt.
Damit das Verfahren fair und rechtsstaatlich kor-
rekt abläuft, ist eine unabhängige Beratung und
unentgeltliche Rechtsvertretung jedoch zwingend
nötig. Denn für Asylsuchende ist es schwierig, sich
in einer fremden Sprache und ohne Kenntnisse
des Rechtssystems zurechtzufinden und sich sel-
ber zu vertreten. Das Asylverfahren ist kompliziert,
und es gibt viele sehr kurze Fristen. Eine Beglei-
tung und Vertretung durch spezialisierte Juristin-
nen und Juristen von den ersten Befragungen des
Verfahrens an ist dringend. Zudem helfen sachli-
che Informationen durch unabhängige Fachper-
sonen, dass die Asylsuchenden einen negativen
Entscheid eher verstehen und akzeptieren.
Das Schweizer Asylsystem kennt mit dem Bun-
desverwaltungsgericht nur eine einzige Beschwer-
deinstanz. Diese muss entgegen der sonst übli-
chen Praxis im Schweizer Recht ohne mündliche
Verhandlung oder Anhörung der betroffenen Per-
son entscheiden. Und dies in einem Verfahren, bei
J A Z U R Ä N D E R U N G D E S A S Y L G E S E T Z E S
Für schnelle und faire Asylverfahren
* Leiterin Fachstelle Migration
Responsable du service Migration
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