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Fokus —– ENSEMBLE 2016/8

welchem über den Schutz von Leib und Leben

entschieden wird. Es ist deshalb wichtig, dass die

Beschwerde durch rechtskundige Personen ver-

fasst wird.

Gleichbehandlung vor dem Gesetz

Schweizerinnen und Schweizern steht unentgelt-

licher Rechtsschutz zu, der sich aus der Bundes-

verfassung ableitet. Jede bedürftige Person hat für

nicht aussichtslose Prozesse Anspruch auf unent-

geltliche Rechtspflege. Der unentgeltliche Rechts-

beistand setzt zusätzlich voraus, dass die betrof-

fene Person sich selber nicht effektiv vertreten

kann. Die Einführung der unabhängigen Rechts-

vertretung im Asylverfahren konkretisiert diesen

Anspruch nun endlich auch für Asylsuchende. Sie

werden nicht besser gestellt als Einheimische, die

ja ohnehin nie in die Lage kommen, ein Asylver-

fahren durchlaufen zu müssen. Rechtskundige

können auch besser einschätzen, ob eine Be-

schwerde Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

Der Synodalrat begrüsst deshalb die unabhän-

gige Verfahrensberatung und unentgeltliche

Rechtsvertretung für Asylsuchende. Diese Mass-

nahmen tragen dazu bei, Asylsuchende als Men-

schen mit Würde wahrzunehmen. Geben wir ih-

nen die Chance, ihre Flüchtlingseigenschaft

glaubhaft zu machen. Nur mit einem guten

Rechtsschutz gelingt es, Schutzbedürftige zu iden-

tifizieren und ihnen dadurch den notwendigen

Schutz in der Schweiz zu gewähren.

O U I À L A M O D I F I C A T I O N

D E L A L O I S U R L ’ A S I L E

Pour des procédures d’asile rapides

et équitables

Le 5 juin 2016, le peuple suisse se prononcera

une nouvelle fois sur la loi sur l’asile. Le Conseil

synodal des Eglises réformées Berne-Jura-Soleure s’oppose au référendum et approuve la

modification de la loi.

Par Anne-Marie Saxer

*

Notre planète compte plus

de 60 millions de personnes réfugiées, qui ont fui

des pays comme la Syrie, l’Irak, l’Afghanistan, l’Ery-

thrée ou la Somalie ravagés par la guerre, les

conflits et les persécutions. Seule une petite mi-

norité d’entre elles parvient jusqu’en Europe. Lors-

qu’elles arrivent en Suisse, les personnes en quête

d’asile doivent affronter seules la procédure. Elles

Am 5. Juni 2016 stimmt das Schweizer Volk

erneut über das Asylgesetz ab. Der Synodalrat

der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solo-

thurn stellt sich gegen das Referendum und

sagt Ja zur Änderung des Asylgesetzes.

Von Anne-Marie Saxer*

Weltweit sind über 60 Millionen Menschen auf

der Flucht. Sie fliehen aus Ländern wie Syrien,

Irak, Afghanistan, Eritrea oder Somalia vor Krieg,

Konflikten und Verfolgung. Nur die wenigsten

schaffen es nach Europa. In der Schweiz angekom-

men, sind die Schutzsuchenden im Asylverfahren

grundsätzlich auf sich allein gestellt. Sie müssen

den Nachweis erbringen oder zumindest glaub-

haft machen, dass sie im Herkunftsstaat wegen

ihrer politischen oder religiösen Anschauung oder

der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen

Gruppe ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind.

Mit der Teilrevision des Asylgesetzes wird der Asyl-

bereich neu strukturiert und die Verfahren werden

beschleunigt.

Kompliziertes Verfahren

Dass Asylsuchende zum Teil jahrelang auf ihren

Entscheid warten müssen, ist nicht menschenwür-

dig. Der Synodalrat begrüsst deshalb die Neustruk-

turierung, die zu schnelleren Asylverfahren führt.

Damit das Verfahren fair und rechtsstaatlich kor-

rekt abläuft, ist eine unabhängige Beratung und

unentgeltliche Rechtsvertretung jedoch zwingend

nötig. Denn für Asylsuchende ist es schwierig, sich

in einer fremden Sprache und ohne Kenntnisse

des Rechtssystems zurechtzufinden und sich sel-

ber zu vertreten. Das Asylverfahren ist kompliziert,

und es gibt viele sehr kurze Fristen. Eine Beglei-

tung und Vertretung durch spezialisierte Juristin-

nen und Juristen von den ersten Befragungen des

Verfahrens an ist dringend. Zudem helfen sachli-

che Informationen durch unabhängige Fachper-

sonen, dass die Asylsuchenden einen negativen

Entscheid eher verstehen und akzeptieren.

Das Schweizer Asylsystem kennt mit dem Bun-

desverwaltungsgericht nur eine einzige Beschwer-

deinstanz. Diese muss entgegen der sonst übli-

chen Praxis im Schweizer Recht ohne mündliche

Verhandlung oder Anhörung der betroffenen Per-

son entscheiden. Und dies in einem Verfahren, bei

J A Z U R Ä N D E R U N G D E S A S Y L G E S E T Z E S

Für schnelle und faire Asylverfahren

* Leiterin Fachstelle Migration

Responsable du service Migration

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