14
Dossier —– ENSEMBLE 2016/8
Ganz im Sinne des Standpunktes des Synodal-
rats unterstützen die gesamtkirchlichen
Dienste den Aufbau und die Weiterentwick-
lung der regionalen Zusammenarbeit von
Kirchgemeinden auf unterschiedlichste Art
und Weise.
Von Ralph Marthaler*
Beratung: Fachmitarbeitende der Reformierten
Kirchen Bern-Jura-Solothurn kommen gerne in die
Kirchgemeinden, um Fragen rund um die regio-
nale Zusammenarbeit gemeinsam zu klären, sinn-
volle nächste Schritte zu suchen und somit die
Kirchgemeinden auf dem Weg in die kirchliche
Region aktiv zu unterstützen. Die verschiedenen
Bereiche sind in dieser Thematik intensiv mitein-
ander im Austausch.
Falls sich Kirchgemeinden im Anschluss an
diese Erstberatung auf den Weg in die Region ma-
chen möchten, ist es oft sinnvoll, eine externe
Begleitung für den Prozess beizuziehen. Hierfür
haben die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solo-
thurn für die Kirchgemeinden eine Liste von Be-
ratenden erarbeitet, die für diese Prozessbeglei-
tung empfohlen werden. Ausserdem können sie
einen Teil der entstehenden Kosten finanzieren.
Finanzen
Der Weg in eine kirchliche Region ist oftmals mit
zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden,
deren Nutzen konkret erst zu einem späteren Zeit-
punkt spürbar wird.
Auf diesem Weg können Kirchgemeinden un-
terschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Un-
terstützung in Anspruch nehmen:
• Unterstützung für regionale Projekte: Wenn
Kirchgemeinden regionale Projekte ansteuern (z.B.
regionale Jugendarbeit), stellt sich oft die Frage
nach der Finanzierung. Mit dem Bezirksfonds kön-
nen regionale Projekte mitfinanziert werden. Die
beteiligten Kirchgemeinden müssen dazu an ihren
Bezirk gelangen. Dieser reicht dann einen entspre-
chenden Antrag beim Synodalrat ein.
• Prozessbegleitungen: Nach der Einstiegsbera-
tung der Kirchgemeinde(n) durch die Reformier-
ten Kirchen Bern-Jura-Solothurn braucht es für die
weiteren Schritte in die kirchliche Region oft eine
Prozessbegleitung. Der Synodalrat unterstützt die-
se intensive Beratung finanziell mit Mitteln aus
dem Hilfsfonds mit einem Maximalanteil von 50
Prozent der Kosten.
• Fusionen: Eine intensive regionale Zusammen-
arbeit kann dazu führen, dass Kirchgemeinden
den konkreten Zusammenschluss in Erwägung
ziehen. In diesem Fall kann der Kanton Bern über
das Fusionsgesetz finanzielle Unterstützung für
den Prozess bis zur Fusion und zur Umsetzung der
Fusion im Anschluss gewähren. Auch die Refor-
mierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn können auf
diesem Weg mit kleineren Beiträgen aus dem Fu-
sionsfonds unterstützen.
Informative Website
Damit Kirchgemeinden einen ersten Eindruck über
die Möglichkeiten der regionalen Zusammenar-
beit, über gelungene Beispiele, verschiedene We-
ge, Erfolgsfaktoren etc. gewinnen können, haben
die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn eine
eigene Homepage mit entsprechenden Materiali-
en zur Thematik aufgeschaltet. Beschreibungen
der unterschiedlichen juristischen Formen von
regionaler Zusammenarbeit sind dort ebenso zu
finden wie ganz konkrete Beispiele aus der Praxis,
die zur Nachahmung, bzw. zumWeiterdenken an-
regen. Ein Stöbern auf der Homepage ist wärms-
tens empfohlen:
www.region-im-blick.chVorträge, Weiterbildungen, Tagungen
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn
bieten allen Kirchgemeinden ein vielfältiges An-
gebot an Veranstaltungen zum Themenbereich
regionale Zusammenarbeit. Tagungen (zum Bei-
spiel: «Region im Blick 2» am 3. und 4. Juni 2016),
Weiterbildungen (zum Beispiel: «Das Einmaleins
für die Region» im Herbst 2016) und individuell
angepasste Vorträge (zum Beispiel: für den Pfarr-
verein, den Bezirk, die Kirchgemeinderätetagung)
stehen zur Auswahl.
R É G I O N A L I S A T I O N
Soutien des Services généraux
En prolongement du Conseil synodal, les Services
généraux soutiennent la mise en place et le dé-
veloppement des collaborations régionales entre
paroisses de différentes manières.
Par Ralph Marthaler
* – Conseils: Des collaborateurs
des Eglises réformées Berne-Jura-Soleure sont à dis-
position des paroisses pour toute question relative
R E G I O N A L I S I E R U N G
Unterstützung der gesamtkirchlichen Dienste
* Für alle Fragen rund um die regionale Zusammenarbeit können
sich die Kirchgemeinden an Ralph Marthaler, Kirche und re-
gionale Entwicklung, wenden:
Tel. 031 340 25 12,
ralph.marthaler@refbejuso.chF