19.05.2019
Sozialhilfegesetz bleibt unverändert gültig
Die Landeskirchen des Kantons Bern und die jüdischen Gemeinden Bern und Biel, gemeinsam vertreten in der interkonfessionellen Arbeitsgruppe Sozialhilfe (IKAS), stellten sich klar gegen die vom Grossen Rat beschlossene Revision. Aus Sicht der Landeskirchen und der jüdischen Gemeinden Bern und Biel würde sich mit der Vorlage des Grossen Rates die Situation der Sozialhilfebeziehenden im Kanton Bern deutlich verschlechtern.
Weiterführende Links
Abstimmungsresulate Kanton Bern
Referat Regierungsrat Pierre Alain Schnegg
Medienmitteilung Berner Landeskirchen
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