21.02.2020

Synodalrat gegen Kürzung Sozialhilfe

21.2.20 refbejuso - Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat den Entwurf der Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) in Vernehmlassung gegeben. Sie schlägt darin unter anderem eine Änderung der Sozialhilfeverordnung vor, die zur Folge hätte, dass vorläufig aufgenommene Personen, die nach 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz von der Kantons- in die Gemeindezuständigkeit wechseln, zukünftig statt 977 Franken pro Monat nur noch 382 Franken zur Verfügung hätten. Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn lehnt diese Kürzung um über 60 Prozent ab.

Die Kirche steht auf der Seite der Marginalisierten, der Ausgegrenzten, der Minderheiten. Umfassende theologische und ethische Grundlagen zeugen davon und gehören zum Selbstverständnis vom Kirche-Sein. Konkret zeigt sich dies auch im grossen sozialen kirchlichen Engagement für Benachteiligte.

Medienmitteilung Synodalrat

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