23.11.2018
Grosser Rat hält an Kürzungen fest
Unter anderen haben kirchliche Kreise am Volksvorschlag mitgearbeitet. Dieser sieht vor, dass Grundbedarf und Anreizleistungen weiterhin nach den Richtlinien der SKOS, Schweizerische Richtlinie für Sozialhilfe, ausgerichtet werden. Ferner sollen Arbeitslose über 55 Jahre Ergänzungsleistungen erhalten, sofern sie eine bestimmte Zeit im Arbeitsprozess verbracht haben. Der Volksvorschlag verlangt zudem, dass der Kanton in die Bildung und Qualifizierung der Sozialhilfebezüger investiert.
Die Vorlage des Grossen Rates sieht eine Kürzung des Grundbedarfs von 8 Prozent vor, für einige Personengruppen sieht sie sogar Kürzungen von bis zu 30 Prozent vor.
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