23.11.2018

Grosser Rat hält an Kürzungen fest

23.11.18 refbejuso - Der Grosse Rat des Kantons Bern hielt an seiner Debatte vom 22. November an den Kürzungen zum revidierten Sozialhilfegesetz fest und lehnte den Volksvorschlag mit 87 zu 59 Stimmen ab. Die Stimmberechtigen werden 2019 an der Urne über die Vorlage des Grossen Rates und den Volksvorschlag abstimmen.

Unter anderen haben kirchliche Kreise am Volksvorschlag mitgearbeitet. Dieser sieht vor, dass Grundbedarf und Anreizleistungen weiterhin nach den Richtlinien der SKOS, Schweizerische Richtlinie für Sozialhilfe, ausgerichtet werden. Ferner sollen Arbeitslose über 55 Jahre Ergänzungsleistungen erhalten, sofern sie eine bestimmte Zeit im Arbeitsprozess verbracht haben. Der Volksvorschlag verlangt zudem, dass der Kanton in die Bildung und Qualifizierung der Sozialhilfebezüger investiert.
Die Vorlage des Grossen Rates sieht eine Kürzung des Grundbedarfs von 8 Prozent vor, für einige Personengruppen sieht sie sogar Kürzungen von bis zu 30 Prozent vor.

Weiterführender Link
Audiodateien der Verhandlungen im Grossen Rat
 

 

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