Kirchenkanzlei
Die Kirchenkanzlei, die dem Synodalrat zugeordnet ist, steht unter der Leitung des Kirchenschreibers. Sie besteht aus dem Kommunikationsdienst, dem Rechtsdienst, dem Kanzleidienst und dem Übersetzungsdienst. Organisatorisch angegliedert sind ihr die Ständigen Delegationen: Jura et CER, Solothurn, Kirche und Staat, Planung. Die Kirchenkanzlei liefert dem Synodalrat Entscheidungsgrundlagen, entlastet ihn von administrativen Aufgaben und sorgt für den korrekten und termingerechten Ablauf der Geschäfte.
Der Kirchenschreiber ist die verantwortliche Verbindungsperson zu den Leiterinnen und Leitern der sechs Bereiche (Zentrale Dienste, Gemeindedienste und Bildung, OeME-Migration, Sozial-Diakonie, Katechetik und Theologie) und zur Synode.
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