Das Katechetische Amt
Katechetinnen und Katecheten erfüllen als fachlich ausgebildete und durch die Kirche beauftragte Mitarbeitende Aufgaben der kirchlichen Unterweisung (KUW) und für weitere Aufgaben des katechetischen Dienstes (Art. 136 der Kirchenordnung). Sie üben ihr Amt an die mit ihrer Beauftragung eingegangenen Verpflichtungen selbständig aus.
- Detailliert regelt die Verordnung über die kirchliche Unterweisung im deutschsprachigen Gebiet der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und über das katechetische Amt Auftrag und Aufgaben des katechetischen Amtes im deutschsprachigen Kirchengebiet
- Für das französischsprachige Kirchengebiet gilt die Ordonnance sur la Catéchèse
Katechetinnen und Katechten werden in dem vom Kirchgemeinderat festgelegten Pensum angestellt und entlöhnt.
- Die Richtlinien für die Arbeit der Unterweisenden enthalten Empfehlungen zum Einsatz, zur Anstellung und zur Besoldung von Katechetinnen und Katecheten.
- Zur Berechnung der Stellenprozente steht ein Online-Plattform zur Verfügung (Hinweispublikation Stellenbeschriebe)
- Informationen zum Prozess und zur Liturgie für die Amtseinsetzung von Katecheten/Katechetinnen im deutschsprachigen Kirchengebiet finden sich in der Verordnung über die Ordination, die Beauftragung und die Einsetzung in das Amt.
Die Auskunfts- und Beratungsstelle KUW / Hp KUW berät bei
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