Erfassung der Leistungen von Freiwilligen
Worum geht es?
Im Jahr 2019 trat das neue Landeskirchengesetz in Kraft. Darin regelt der Kanton Bern auch die Zuteilung der finanziellen Mittel an die drei Landeskirchen neu. Diese finanziellen Beiträge setzen sich aus zwei Säulen zusammen:
Die erste Säule ist ein fix festgelegter Geldbetrag des Kantons an die Landeskirchen aufgrund der historischen Rechtstitel.
Der variable Beitrag der zweiten Säule ist Ausdruck der Anerkennung des Kantons für die sogenannt "gesamtgesellschaftlichen Leistungen" der Landeskirchen. Damit sind Angebote in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur gemeint, welche das staatliche Angebot ergänzen, bereichern oder erweitern.
Als Grundlage für die Festlegung der finanziellen Beiträge des Kantons Bern haben alle drei Landekirchen in festgelegten Abständen einen Bericht zuhanden des Kantons einzureichen, welcher das Total der tatsächlich erbrachten Leistungen der Landeskirchen in der betreffenden Zeit ausweist.
Viele Angebote und Projekte in gesamtgesellschaftlichem Interesse lassen sich ohne das grosse Engagement und die wertvolle Arbeit von freiwillig und ehrenamtlich engagierten Menschen nicht realisieren. Damit dies im Bericht berücksichtigt werden kann, werden auch die freiwillig und ehrenamtlich erbrachten Leistungen erfasst. Die drei Landeskirchen haben sich dabei mit dem Kanton auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt.
Wie ist vorzugehen?
Alle Kirchgemeinden, Gesamtkirchgemeinden, Kirchgemeindeverbände (Par8 und Erguël), regionalen Einheiten und Bezirke stehen in der Verantwortung, die Tätigkeiten der Freiwilligen während eines im Voraus festgelegten Jahres zu erfassen. Die Eingabe der Erfassung erfolgt in der Datenbank "DRO". Für die Erfassung der Leistungen von Freiwilligen steht das Eingabemodul "benevolStat" zur Verfügung (parallel dazu gibt es eine zweite Datenbank zur Erfassung der finanziellen Aufwendungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse). Bis zum 31. Januar des Folgejahres haben die jeweils erfassenden Einheiten Zeit, die Einträge in der Datenbank abzuschliessen und bei der Landeskirche einzureichen.
In den Jahren 2024 - 2027 ist jede Einheit verpflichtet, die Erfassung einmal während eines vorgegebenen Jahres vorzunehmen. Die verbindliche Einteilung des Erfassungsjahres pro Kirchgemeinde wurde Ende 2023 direkt kommuniziert.
Es wird empfohlen, die Einträge wenn möglich direkt in der Datenbank zu erfassen. Die anfangs zur Verfügung gestellten Excel-Formulare können auch weiterhin für die Erfassung verwendet und die Einträge dann in die Datenbank übertragen werden. Werden weiterhin die Formulare verwendet, müssen diese als Beleg abgelegt und aufbewahrt werden.
Hilfreiche Unterlagen für die Erfassung
Allgemeine Unterlagen:
Datenbank "DRO":
- Zugang zur Datenbank: www.dro.refbejuso.ch
Formulare:
Gesetzliche Grundlagen:
- Landeskirchengesetz (Art 31)
- Weisung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zur Erfassung der Leistungen von Freiwilligen
Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich mit einer Nachricht an dro.benevole(at)refbejuso.ch. Telefonisch ist Frau Sonja Bossart donnerstags und freitags erreichbar unter 031 340 25 11.
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