Dossier: An der Grenze von der unbezahlten zur bezahlten Arbeit

Hinweise auf die Melde- und Bewilligungspflicht von (Freiwilligen-)Arbeit

In der Schweiz liegt kein Freiwilligengesetz vor, welches die Rahmenbedingungen zur Freiwilligenarbeit klärt. Freiwilligenarbeit bewegt sich jedoch zum Teil innerhalb anderer rechtlicher Regeln als Erwerbsarbeit. Dies hat zur Folge, dass zwischen der Freiwilligenarbeit (inkl. dem Ehrenamt/der Behördenarbeit) und der bezahlten Arbeit keine eindeutige, klar definierte Grenze besteht und vieles im Einzelfall geprüft werden muss.

Jede Nonprofitorganisation steht vor der Herausforderung zu begründen, welche Arbeit bezahlt wird und welche unentgeltlich geleistet wird. Das Spannungsfeld bezahlte/unbezahlte Arbeit besteht somit auch innerhalb  der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und muss in den Kirchgemeinden immer wieder reflektiert und neu vereinbart werden.

Das Verständnis von Freiwilligenarbeit und guten Rahmenbedingen dafür, ist im Leitfaden zur Freiwilligenarbeit für reformierte Kirchgemeinden festgehalten. Der Leitfaden orientiert sich an den Standards von Benevol Schweiz.

Dieses Dossier ist als Vertiefung des Leitfadens gedacht. Es soll die Grenze zwischen Freiwilligenarbeit und bezahlter Arbeit schärfen und weiterführende Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen geben. Zudem kann es als Grundlage für die Diskussion beigezogen werden, welche Tätigkeiten in der Kirchgemeinde freiwillig und welche bezahlt ausgeführt werden sollen.

Inhalt:

1. Freiwilligenarbeit: Verortung, Grundsätze und Motivationen

2. Freiwilligenarbeit: Unentgeltlich, aber nicht gratis und teilweise melde- oder bewilligungspflichtig

3. Sonderregelungen für das Ehrenamt und Behördentätigkeiten (Miliz)

4. Erwerbsarbeit: Wenn die Grenze der Freiwilligenarbeit überschritten ist

Das gesamte Dossier (13 Seiten) kann beim Sonja Bossart bestellt werden.

Wichtiger Hinweis

Das Dossier wurde von der Beauftragten Freiwilligenarbeit der Gesamtkirchlichen Dienste verfasst. Es enthält Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Inanspruchnahme von Freiwilligenarbeit beachtet werden müssen. Das Dossier garantiert weder die Vollständigkeit noch die ständige Aktualität der rechtlichen Vorgaben. Die Verantwortlichen in den Kirchgemeinden bleiben weiterhin selbst in der Pflicht, den rechtlichen Rahmen für ihre Freiwilligen laufend umfassend abzuklären und einzuhalten. Aus diesen Gründen ist das Dossier nicht direkt über die Website abrufbar.


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