Grundsätze der Ökumene
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn achten das Selbstverständnis anderer Kirchen und Konfessionen. Sie arbeiten in ökumenischem Geist mit andern Kirchen und Gemeinschaften zusammen, soweit das gemeinsame Zeugnis der beteiligten Kirchen und Gemeinschaften dem Auftrag der Kirche entspricht. Es verbindet sie mit anderen Kirchen und Gemeinschaften das gemeinsame Hören auf Gottes Wort, das Bekenntnis zu Jesus Christus, das gemeinsame Gebet und die handelnde Zusammenarbeit.
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nehmen Teil an den ökumenischen Bemühungen, alles ihnen Mögliche zu tun, die noch bestehenden kirchentrennenden Probleme und Hindernisse zu überwinden. Gleichzeitig sind sie sich bewusst, dass es niemandem zusteht, über andere Glaubensgemeinschaften ein Urteil zu fällen. Sie sind offen dafür, dass Kirchen, Konfessionen und Religionen untereinander Wahrheit entdecken, teilen, weitergeben und empfangen. Entsprechend setzen sie sich als Kirche der Freiheit ein für die Achtung der Glaubens- und Gewissensfreiheit und wissen sich solidarisch mit Kirchen, und Christen und Christinnen, die um ihres Zeugnisses willen bedrängt oder verfolgt werden.
Das Verständnis von Ökumene
Unter den Kirchen, Konfessionen und Gemeinschaften bestehen unterschiedliche Vorstellungen, welches der Weg und die Ziele der Ökumene seien. Betont die römisch-katholische Kirche insbesondere, dass es ohne die Einheit im Glauben keine Kirchengemeinschaft gebe, setzt die reformierte Kirche auf die Einheit in der Vielfalt und damit auf den ökumenischen Dialog. Man ist sich zwar einig, dass es zum Dialog untereinander keine Alternative geben soll. In diesem Sinn ist die ökumenische Bewegung unumkehrbar. Betonen die einen indessen, der Dialog als solcher sei bereits die Gemeinschaft der Kirche in der gegenseitigen Verständigung, so betonen die anderen, erst das Ergebnis des Dialogs erbringe den Erweis, wie weit die Kirchengemeinschaft vorangekommen sei.
Kirchen, Konfessionen und Ökumenische Institutionen
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn partizipieren an allen ihnen zugänglichen ökumenischen Institutionen. Als Mitgliedkirche des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) sind sie Mitglied des Reformierten Weltbundes, des Ökumenischen Rates der Kirchen und der Arbeitsgemeinschaft christlichen Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH). Als einer Mitgliedkirche des SEK gelten auch für sie die gegenseitige Anerkennung der Taufe zwischen der Römisch-katholischen und der Christkatholischen Kirchen der Schweiz und den Mitgliedkirchen des SEK von 1973, die Leuenberger Konkordie der Evangelischen Kirchen in Europa (1973) sowie die Charta oecumenica.
Kantonal arbeitet die reformierte Kirche in der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen im Kanton Bern (AKB) mit. Insbesondere besteht eine enge Zusammenarbeit unter den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und Religionen in der Interkonfessionellen Konferenz (IKK), in der die reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche sowie die jüdischen Gemeinden zusammen arbeiten. Die IKK ist zwar kein Gremium des theologischen Dialogs, wohl aber eine Plattform konkreter Trägerschaften. Sie ist im Gegenüber zum Staat verantwortlich für die Notfallseelsorge, die kirchlichen Anlaufstellen für Flüchtlingsfragen, für die Fragen im Zusammenhang mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht sowie für die Thematik der Sans Papiers.
Ökumene in den Gemeinden
Mag in den Kirchenleitungen bei den theologischen Fragen erfahrungsgemäss die Unterschiedlichkeit der Konfessionen und Kirchen empfunden werden, so leben die Gemeinden eine eindrückliche Ökumene vor Ort. Dies gilt insbesondere für konfessionsverschiedene Familien sowie gemeinsame Gottesdienste. Synodalrat und Synode empfehlen entsprechend, dass die Möglichkeiten ökumenischer Begegnungen wahrgenommen und dass im Zeichen ökumenischer Verbundenheit von Zeit zu Zeit Gottesdienste gemeinsam mit anderen in der Region tätigen Kirchen und christlichen Gemeinschaften gefeiert werden. Durch solche gemeinsam mit den auf ihrem Gebiet tätigen, anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften bezeugen die Kirchgemeinden, dass sie, unbeschadet konfessioneller Eigenarten, zusammen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften zur Einheit der einen Kirche Jesu Christi berufen sind.
Das Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche
Bestärkt durch die vielen positiven ökumenischen Erfahrungen in den Gemeinden und durch die erfreuliche institutionelle ökumenische Zusammenarbeit in der Interkonfessionellen Konferenz betonen die Leitungsgremien der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, dass im Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche die Verbundenheit grösser ist, als dies das jeweilige ökumenische Klima vermuten lässt. Vieles, was die eine Seite als theologisch bedenklich und für das Leben der Gemeinden als belastend bezeichnet, empfindet die andere Seite als befreiend.
Wir respektieren theologisch, dass die römisch-katholische Kirche in der Spannung steht zwischen den Herausforderungen der heutigen Zeit und der Kontinuität ihrer Lehre. Umgekehrt wird auf reformierter Seite gelegentlich zu wenig erkannt, dass die Ökumene immer auch eine eigene Identität voraussetzt. Die reformierte Kirche muss entschieden daran arbeiten, was reformierte Theologie heute bedeutet und welches die spezifischen Kennzeichen der reformierten Kirche sind, um erkennbar und eine glaubwürdige Gesprächspartnerin zu sein. Dies gilt insbesondere im Kirchen-, Amts- und Sakramentsverständnis.
Die Christkatholische Kirche
Mit der Christkatholischen Kirche verbindet uns nebst der Zusammenarbeit in der Interkonfessionellen Konferenz, IKK, die gemeinsame theologische Fakultät an der Universität Bern.
Gemeinschaftskreise und Freikirchen
Das Verhältnis der Gemeinschaftskreise und Freikirchen zur reformierten Landeskirche und umgekehrt ist ambivalent. Gemeinschaften und Freikirchen vertreten teilweise einen Anspruch an Rechtgläubigkeit, den die Landeskirche so nicht teilt und eigentlich auch nicht toleriert. Andererseits begegnet man in den Gemeinschaftskreisen und Freikirchen einem gelebten Glauben, der durch glaubwürdige Ausstrahlung überzeugt.
Institutionell sind die Landeskirche einerseits und die Gemeinschaftskreise und Freikirchen andererseits nicht vergleichbar. Beide sind autonom und damit unabhängig voneinander. Den Bemühungen, auf vertraglichem Weg gegenseitige Vereinbarungen abzuschliessen, war kein Erfolg beschieden.
Umso wichtiger und tragfähiger sind die persönlichen Beziehungen und Begegnungen. Diese werden auch gepflegt. Der gegenseitigen Verständigung förderlich und dem Zusammengehörigkeitsbewusstsein dienlich sind gelegentliche gemeinsame Gottesdienste und andere Veranstaltungen. Deren Zustandekommen hängt von der gegenseitigen Übereinkunft von Pfarrerinnen und Pfarrern, Predigern und Gemeindeleitungen ab.
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Broschüre «Gemeinsames Zeugnis» (2013)
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