Die Aufgaben der Regionalpfarrämter
Die Regionalpfarrämter begleiten und unterstützen die Kirchgemeinderäte und Pfarrschaft in vielfältiger Weise. Sie wirken darauf hin, dass in den Kirchgemeinden gute Arbeitsverhältnisse herrschen. Sie unterstützen den Rat und das Pfarramt in ihren jeweiligen Führungsaufgaben und setzen das Personalentwicklungskonzept des Synodalrats um. Sie unterstützen verbindlich die Kirchgemeinden und die Pfarrerinnen und Pfarrer in der Personalführung und -entwicklung, insbesondere bei
- der Besetzung freier Pfarrstellen und Erstellen der Stellenbeschriebe für das Pfarramt
- der Vorbereitung und Durchführung bzw. Moderation von Mitarbeitendengesprächen (MAG1, MAG2, MAG3, Personalentwicklungsblatt)
- der beruflichen Weiterentwicklung von Pfarrerinnen und Pfarrern
- Organisation und Halten von Stellvertretungen
- Beratungen bei Vakanzen und Änderungen der Stellenzuteilungen sowie administrativen Fragen
- Abwesenheitskontrolle
- Moderation und Frühwarnsystem bei Konflikten nach der Verordnung BUA
- der Beendigung eines Pfarranstellungsverhältnisses
Die Regionalpfarrerinnen und Regionalpfarrer sind Mitarbeitende des Bereichs Theologie bzw. der Fachstelle Personalentwicklung Pfarrschaft. Sie sind die erste Anlaufstelle für alle Personalprozesse und machen die Triage zu den gesamtkirchlichen Diensten. Sie betreuen jeweils zu zweit einen Regionalpfarrkreis, vertreten und unterstützen sich gegenseitig.
Einteilung der Regionalpfarrkreise: Kreiseinteilung
Veranstaltungen
Berner Klima Debatte
Entdeckungen im Kulturgüterraum
Chor der Nationen