Beauftragung für Katechetinnen, Katecheten, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone
Wer in den reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn ein Amt übernimmt, wird dazu in einer besonderen Feier eingesetzt. Für Pfarrerinnen und Pfarrer ist dies die Ordinationsfeier, für Katechetinnen und Katecheten sowie Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone die Beauftragungsfeier.
Seit dem 1. Juli 2012 gilt die revidierte Kirchenordnung mit den drei Ämtern Pfarramt, sozialdiakonisches Amt und katechetisches Amt. Katechetinnen und Katecheten üben ihr Amt «gebunden an die mit der Beauftragung eingegangene Verpflichtung selbständig aus» (Art. 136 Abs. 2). Voraussetzung für die Anstellung als Katechetin oder Katechet ist die Beauftragung durch die Kirche (Art. 137). Seit dem Ablauf der Übergangszeit gelten nicht Beauftragte, die in der KUW tätig sind, nicht mehr als Katechetinnen und Katecheten, selbst wenn sie die dafür nötige Ausbildung und den Abschluss haben. Sie haben ab 1. Juli 2017 den Status einer KUW-Mitarbeiterin, eines KUW-Mitarbeiters. Da sie nicht beauftragt sind, dürfen sie KUW nicht mehr selbstständig erteilen.
Die Beauftragung ermächtigt Katechetinnen und Katecheten, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone aufgrund ihrer Ausbildung und Berufung zur Ausübung des katechetischen bzw. sozialdiakonischen Amts. Die Kirche bittet für sie um Gottes Segen. Die Katechetinnen und Katecheten werden speziell dazu beauftragt, die «Frohe Botschaft von Jesus Christus besonders Kindern, Jugendlichen und Familien zu verkünden». Bei den Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen liegt der Akzent der Beauftragung bei der Verkündigung «in Wort und Tat».
«Leitbild der drei Ämter» (2021)
Ordinations- und Beauftragungsfeier im Berner Münster
Am Samstag, 26. Oktober 2024 fand im Berner Münster ein besonderer Gottesdienst statt: Sieben neue Pfarrpersonen, drei doppelt Beauftragte Katechetinnen und Katecheten, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone und eine Sozialdiakonin wurden nach Abschluss ihrer Ausbildungen in den bernischen Kirchendienst aufgenommen.
An der Ordinationsfeier wurde den zukünftigen Pfarrerinnen und Pfarrern der kirchliche Titel «Verbi Divini Ministra/Minister» (Diener/Dienerin am Wort Gottes) verliehen. Dies erlaubt es den Ordinierten, den Dienst als amtlich bevollmächtigte Pfarrperson in der reformierten Kirche anzutreten. Die Beauftragung ermächtigt Katechetinnen und Katecheten, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone aufgrund ihrer Ausbildung zur Ausübung des katechetischen bzw. sozialdiakonischen Amts.
Dieses Jahr führte Synodalrat Pfr. Ueli Burkhalter durch die Ordination und die Beauftragung. Die Feier ist von weiteren Mitgliedern des Synodalrates und der Synode gestaltet und begleitet worden: Pfarrerin Sophie Kauz, Synodepräsidentin; Pfarrerin Judith Pörksen Roder, Synodalratspräsidentin und die Synodalrät:innen Annette Geissbühler, Ursula Marti, Pfarrer. Dr. theol. Philippe Kneubühler sowie Pfarrer Iwan Schulthess.
Der Münster-Organist Christian Barthen und der Brass Band Posaunenchor Lützelflüh Grünenmatt begleiteten die Feier musikalisch. Zudem wirkten Felix Gerber, Sigrist und Betriebsleiter des Berner Münster, sowie die Ordinierten und die Beauftragten mit.
Das Datum für die nächste gemeinsame Feier im Berner Münster ist der 1. November 2025.
Die weiteren Beauftragungsfeiern werden wie folgt stattfinden: jeweils am Samstag um 10.00 Uhr im Berner Münster, 20. Juni 2026, 26. Juni 2027, 24. Juni 2028, 23. Juni 2029.
Beauftragungsgesuche reichen Sie bitte mit allen nötigen Unterlagen bis am 31. Oktober des Vorjahrs dem jeweiligen Bereich ein:
- Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Bereich Katechetik, Postfach, 3000 Bern 22 - Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Bereich Sozial-Diakonie, Postfach, 3000 Bern 22
Auf den Gesuchformularen sind die erforderlichen Unterlagen vermerkt.
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