Die Konfirmation
In den reformatorischen Kirchen wurde die Konfirmation erstmals im Jahre 1534 in Strassburg gefeiert. Konfirmation heisst Bestätigung. Bestätigt wird im Konfirmationsgottesdienst einerseits, dass die Jugendlichen, die konfirmiert werden, getauft sind und mit der Konfirmation aufgenommen werden als Mitglieder der Kirche. Die Jugendlichen bestätigen, dass sie den mit der Taufe begonnenen Weg als Christen weitergehen wollen. Bestätigt wird gleichzeitig, dass die Jugendlichen die kirchliche Unterweisung besucht und abgeschlossen haben und fortan in Glaubensangelegenheiten von der Kirche als mündige Christinnen und Christen anerkannt werden. Entsprechend setzt die Konfirmation die Taufe sowie den Besuch der kirchlichen Unterweisung voraus.
Im Konfirmationsgottesdienst, der in der Zeit um Pfingsten stattfindet, bittet die Kirche für die jungen Menschen um den Segen Gottes und lädt sie zu verantwortlichem Christsein und zur Teilnahme am Leben der Kirche ein. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden erhalten im Gottesdienst einen biblischen Leitvers für ihr Leben, den so genannten Konfirmationsspruch, sowie von Seiten der Kirchgemeinde und unterzeichnet von der Person, die sie unterwiesen hat und den Konfirmationsgottesdienst leitet, die Urkunde ihrer Konfirmation.
Wer konfirmiert und mindestens sechzehn Jahre alt ist kann bei einer Taufe Gotte oder Götti sein.
Weiterführender Link
Konfirmations-Urkunden (Webseite Kirchliche Bibliotheken)
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