Anstellung von Katechetinnen und Katecheten
Katechetinnen und Katecheten werden vom Kirchgemeinderat für ein verbindliches Pensum angestellt und im Monatslohn entlöhnt. Sie werden vom Kirchgemeinderat in einem Gottesdienst in ihr Amt eingesetzt. Anstellung und Amtseinsetzung setzen die Beauftragung durch die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn voraus.
- Musterarbeitsvertrag (privat-rechtlich) Word
- Musterarbeitsvertrag (öffentlich-rechtliche) Word
- Merkblatt «Anstellung einer Katechetin, eines Katechten: Bestimmung der Gehaltsstufe»
- Gehaltsklassentabellen für Kantonalpersonal
Der Arbeitsaufwand wird nach Anzahl Arbeitsstunden pro Schuljahr (nicht Lektionen) berechnet. Als Hilfsmittel für die Berechnung der Anstellungsprozente steht eine Online-Plattform zur Verfügung (für alle drei Ämter: Pfarrstellenbeschrieb Gemeinde, Heimseelsorge, Diakonie und Katechetik). Wir empfehlen den Kirchgemeinden, dieses Hilfsmittel für alle Katechetinnen und Katecheten konsequent anzuwenden.
- Elektronischer Stellenbeschrieb zur Berechnung des Pensums (STEBE): Online-Plattform
- Richtlinien für die Arbeit der Unterweisenden
Um den Zugang zur beruflichen Vorsorge (2. Säule) zu gewährleisten, wird bei mehreren kleinen Pensen einer Katechetin oder eines Katecheten die Anstellung durch eine einzige Kirchgemeinde empfohlen. Diese stellt den anderen beteiligten Kirchgemeinden für die entsprechenden Lohnanteile und Sozialleistungen monatlich oder jährlich Rechnung.
Weitere Dokumente
- Leitfaden zum Gespräch mit Mitarbeitenden (MAG)
- Gesprächsbogen für das Mitarbeitergespräch (MAG)
- Stellvertretung für die KUW (Empfehlung)
- Kriterien und Empfehlungen zur Anstellung einer Katechetin, eines Katecheten
- Empfehlung zu Spesen und Entschädigungen von Katechetinnen und Katecheten
- Richtlinien Sonderprivatauszug
Veranstaltungen
Berner Klima Debatte
Entdeckungen im Kulturgüterraum
Chor der Nationen