«Armeeseelsorge als gelebte Ökumene»
Standpunkt des Synodalrates (2011)
Die Armeeseelsorge übernimmt oder ermöglicht in grundlegend ökumenischem Geist die seelsorgerliche Betreuung der Angehörigen der Armee.
Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn versteht die Armeeseelsorge als Teil der nationalen Aufgabe der Landeskirchen. Er dankt allen Pfarrpersonen, die sich dieser Herausforderung stellen und ihren Dienst als Armeeseelsorgende leisten. Diese Aufgabe bezieht sich auch auf Dienstleistende, die sich zu keiner oder einer anderen Konfession oder Religion bekennen.
Der Synodalrat begrüsst die fachspezifische Weiterbildung, die Pfarrpersonen in ihrer Ausbildung zum Armeeseelsorger oder zur Armeeseelsorgerin erfahren. Diese Kompetenzerweiterung kommt neben den Armeeangehörigen auch den Kirchgemeinden und damit der Kirche insgesamt zugute. Deshalb ersucht der Synodalrat die Kirchgemeinden, sich mit der «Spezialaufgabe Armeeseelsorge» zu befassen und mit dem Pfarramt nach Möglichkeiten zu suchen, um sich in diesem übergemeindlichen Betätigungsfeld engagieren zu können.
Eine klare Regelung im Stellenbeschrieb oder im Anstellungsvertrag (bei Neubesetzungen ab 2012) vereinfacht die Koordination in der Kirchgemeinde, der keine Kosten entstehen. Die Regelung und Entschädigung der Stellvertretungen erfolgt durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion.
Referent des Synodalrates: Iwan Schulthess
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