Wie verstehen wir uns?

Die Synode

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn verstehen sich nicht als kongregationalistisch, sondern als synodal verfasste Kirchen. Sie haben synodale Strukturen. Dies entspricht ihrem Kirchenverständnis, wonach nicht eine kirchliche Hierarchie von oben nach unten Lehre und Leben bestimmen, sondern der Glaube und die Eigenverantwortung ihrer Mitglieder.

Dementsprechend ist die Synode die oberste Vertretung und das leitende Organ der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Sie besteht aus zweihundert Vertreterinnen und Vertretern, die bezirksweise gewählt werden. Ihr gehören drei Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche von Republik und Kanton Jura an, die von deren Kirchenversammlung gewählt werden.

Die Synode nimmt neben ihrer gesetzgeberischen Kompetenz die Oberaufsicht über die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn wahr. Ihre Beschlüsse sind für die Kirchgemeinden, die Pfarrerinnen und Pfarrer und die weiteren kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchgemeinden verbindlich.

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Synode| Sessionen| Mitglieder


Die Kirchgemeinde

Den einzelnen Kirchgemeinden in den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn kommt zwar eine sehr hohe Eigenverantwortung zu. Für die äusseren Angelegenheiten haben sie sich an die Vorgaben des Staates zu halten, für die inneren Angelegenheiten an die Beschlüsse der Synode.

Die Kirche lebt in erster Linie in den Kirchgemeinden. Sie sorgen dafür, dass auf ihrem Gebiet der Auftrag der Kirche in geeigneter Weise erfüllt wird, die Verkündigung des Evangeliums, die Begleitung der Menschen und das soziale Engagement. Alle Glieder der Kirchgemeinde sind dabei zur Beteiligung am kirchlichen Leben aufgerufen und eingeladen.

Geleitet wird die Kirchgemeinde von Mitgliedern des Kirchgemeinderats und bestehender Kommissionen.

Zur Erfüllung ihres Auftrags kennt die Gemeinde Jesu Christi verschiedene Ämter. Voraussetzung für die Übernahme eines Amtes sind die persönliche Berufung und Eignung sowie eine Ausbildung, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigt, die Aufgaben ihres Amtes fachgerecht zu erfüllen.

Mit der zentralen Aufgabe der Predigt, der Taufe und der Feier des Abendmahls, den Amtshandlungen, dem kirchlichen Unterricht und der Seelsorge sind die Pfarrerinnen und Pfarrer betraut.

Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone nehmen den diakonischen Auftrag der Kirchgemeinde wahr. Katechetinnen und Katecheten erfüllen Aufgaben des kirchlichen Unterrichts und der christlichen Erziehung. Für die Musik im Gottesdienst sind die Organistinnen und Organisten verantwortlich. Abwarte und Sigristinnen und Sigriste sind die Gastgeber und Gastgeberinnen in den Räumlichkeiten der Kirchgemeinde. Sie sind besorgt für die Gebäude, die Geräte und das Geläut. Ein Sekretär sowie eine Finanzverwalterin können zudem je nach örtlichem Bedarf mit Verwaltungsaufgaben in der Kirchgemeinde betraut werden.

Undenkbar allerdings wäre das Leben einer Kirchgemeinde ohne die vielen freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie die Kirche überhaupt angewiesen ist auf das Mitdenken, die Mitarbeit und das Mitbeten ihrer Glieder.

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Liste aller Kirchgemeinden| Kooperation


Der Synodalrat

Der Synodalrat ist die oberste Aufsichts- und Verwaltungsbehörde der Kirche. Er leitet im Auftrag der Synode die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Er besteht aus sieben Mitgliedern, arbeitet unter der Leitung seines/r vollamtlichen Präsidenten/in  und wird von der Synode gewählt. Der Synodalrat vertritt die Kirche nach aussen und erlässt nach innen für jede Amtsperiode die Legislaturziele und das entsprechende Leitbild.

Der Synodalrat hat sieben Departemente, die je den sieben gesamtkirchlichen Bereichen entsprechen:

  • das Präsidium mit der Kirchenkanzlei, dem Rechtsdienst, dem Kommunikationsdienst und, für eine zweisprachige Kirche von hohem Belang, dem Übersetzungsdienst;
  • das Departement Zentrale Dienste mit den Fachstellen "Personal, Informatik, allgemeine Verwaltung" und "Finanzen";
  • das Departement Gemeindedienste und Bildung mit den Fachstellen "Gemeinde-Entwicklung" und "Gesellschaftsfragen";
  • das Departement Ökumene-Migration mit den Fachstellen "Ökumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit (OeME)" und "Migration";
  • das Departement Sozial-Diakonie mit den Fachstellen "Grundlagen, Dienste Vernetzung" und "Koordination, Beratung und Seelsorge";
  • das Departement Katechetik mit den Fachstellen
  • "Weiterbildung und Beratung Kirchliche Unterweisung (KUW)",     "Katechetenausbildung" und "Kirchliche Medienstellen";
  • das Departement Theologie mit den Fachstellen "Theologie" und "Weiterbildung".

Alle diese Dienste stehen im loyalen und solidarischen Dienst der gesamten Kirche, treten ein für die Identität des christlichen Glaubens, leben die Zweisprachigkeit, führen eine je situationsgerechte und kontrollierte Finanzpolitik, verfolgen eine offene und transparente Kommunikation und arbeiten mit anderen Kirchen zusammen.

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Synodalrat

 


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