Kirchliche Handlungen durch Studierende
Studierende der Evangelischen Theologe können kirchliche Handlungen im Auftrag einer Kirchgemeinde übernehmen und erwerben sich damit wichtiges Wissen und Können für den späteren Beruf als Pfarrerin oder als Pfarrer. Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn begrüssen es, wenn Studierende im Rahmen ihrer Möglichkeiten solche Dienste übernehmen.
Kirchliche Handlungen können von Studierenden der Evangelischen Theologie unter der Voraussetzung, dass sie den Abschluss Bachelor of Theology und die erfolgreiche Teilnahme am Praktischen Semester nachweisen, wahrgenommen werden. Zudem benötigen sie die Ermächtigung der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Um diese zu erlangen, senden Interessierte ihre Unterlagen und das ausgefüllte Formular an die darin aufgeführte Adresse.
Zur Durchführung kirchlicher Handlungen durch Studierende (Sonntagsgottesdienste mit Taufen und Abendmahl, kirchliche Unterweisung, Catéchisme) beachten Sie bitte die Verordnung KES 45.010.
Formular «Antrag zur Ermächtigung zur Übernahme kirchlicher Handlungen durch Studierende»
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