Fusion

Bei einer Fusion schliessen sich zwei oder mehrere Kirchgemeinden zu einer neuen Kirchgemeinde zusammen. Die Fusion von Kirchgemeinden untersteht dem Gemeindegesetz. Zu einer Fusion müssen alle beteiligten Kirchgemeindeversammlungen, der Kanton (gesetzliche Grundlagen) und der Synodalrat (innerkirchliche Angelegenheiten zustimmen). Der Prozess dauert in der Regel ca. 2-3 Jahre und gliedert sich in folgende Schritte:

  • Die KG-Versammlungen erteilen Auftrag, eine Fusion zu prüfen
  • Machbarkeitsstudie
  • Grundsatzentscheid zur Fusion und Auftrag, einen Fusionsvertrag und ein neues, gemeinsames Organisationsreglement auszuarbeiten (KG-Versammlung)
  • Prüfung des Vertrags und Organisationsreglements durch die zuständigen kantonalen Stellen und den Synodalrat (innerkirchlichen Angelegenheiten)
  • Zustimmung der Kirchgemeindeversammlungen
  • Zustimmung der kantonalen Legislative
  • Wahl des neuen Kirchgemeinderates und Start als neue Kirchgemeinde

Standpunkt des Synodalrats zu Fusionen

Richtlinien zur Unterstützung von Kirchgemeinde-Fusionen
 

Beispiele
Zeitplan
Machbarkeitsstudie / Botschaft
Fusionsvertrag
Organisationsreglement


Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn

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