Seelsorge und (Sozial-)Diakonie

Begleitung
Die Kirche begleitet die Menschen durch die Wechselfälle des Lebens und spricht ihnen im Licht des Evangeliums Trost und Zuversicht zu. Sie unterstützt, was Leben, Würde, Freiheit sowie die Rechte der Menschen schützt und fördert. Seelsorge als Lebenshilfe und Diakonie als gelebter, tätiger Glaube machen das Evangelium erfahrbar.

Grundsatz
Seelsorge und Diakonie gehören zusammen und ergänzen sich bei der Aufgabe, Menschen in seelischen, leiblichen und sozialen Schwierigkeiten und Nöten mit dem Zuspruch des Evangeliums, mit Beratung und tätiger Hilfe beizustehen, ihnen bei der Wahrung ihrer Rechte behilflich zu sein und sie tragende Gemeinschaft erfahren zu lassen.

Niemand ist ausgeschlossen
Seelsorge und Diakonie als Dienste der reformierten Landeskirche richten sich an alle Menschen. Niemand ist ausgeschlossen. Dies gilt für die ortsansässigen Personen im Einzugsgebiet einer Kirchgemeinde wie auch für Aufenthalterinnen und Aufenthalter, Durchziehende, Feriengäste und Flüchtlinge.

Die seelsorgerliche und diakonische Hilfe wird auch denen nicht verweigert, die der Kirche nicht angehören oder ausgetreten sind.

Die leibliche, seelische, wirtschaftliche Not und ihre Ursachen
In bevorzugter Weise lässt die Kirche ihre seelsorgerlichen und diakonischen Dienste den Kranken, Behinderten und Betagten, den Einsamen und Trauernden, den Gefährdeten und Gefangenen und ihren Angehörigen, aber auch den in besonderer Verantwortung Stehenden zukommen. Sie nimmt sich der Menschen an, die in seelische, leibliche und soziale Not geraten, vereinsamt, gefährdet, unverstanden, verachtet und in ihren Rechten und Chancen benachteiligt sind. Sie versucht den Ursachen zu wehren, die Unrecht, Not und lebensfeindliche Verhältnisse zur Folge haben. Sie steht den Flüchtlingen zur Seite.

Beziehungen, in denen wir leben
Die kirchliche Beratung Ehe, Partnerschaft, Familie (EPF) wird  im Kanton Bern vom Staat mitfinanziert. Durch ihre seelsorgerliche und diakonische Beratung begleitet die Kirche die Menschen in ehelichen, partnerschaftlichen und familiären Beziehungen. Sie steht ihnen insbesondere in Beziehungsproblemen bei und hilft ihnen, deren Ursachen zu erkennen, biographische Krisensituationen durchzustehen sowie neue Hoffnungen und Wege zu finden.

Die seelsorgerliche und diakonische Begleitung gilt gleichermassen Alleinstehenden, verheirateten und unverheirateten Paaren, Familien, gleichgeschlechtlich empfindenden Paaren und Einzelpersonen, Geschiedenen und getrennt Lebenden, Alleinerziehenden und Verwitweten.

Verschwiegenheit
Die Pfarrerinnen und Pfarrer, die Sozialdiakoninnen und -diakone sowie die Beraterinnen und Berater EPF tragen durch ihre Verschwiegenheit Sorge zum Vertrauen, das ihnen entgegengebracht wird.

Ausbildung
Seelsorge und Diakonie setzen Fachkenntnisse sowie eine entsprechende Ausbildung voraus. Diese erhalten die Pfarrerinnen und Pfarrer während des Theologiestudiums an der Universität im Rahmen der Pastoraltheologie. Die Ausbildung zur Sozialdiakonin oder zum Sozialdiakonen erfolgt an einer entsprechenden Fachhochschule oder höheren Fachschule des Sozialen Bereichs. Sie wird durch eine kirchlich- theologische Zusatzausbildung ergänzt.

Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Institutionen
In den Bereichen Seelsorge und Diakonie arbeiten Kirche und Staat eng zusammen. Dies gilt einerseits für die Spezialseelsorge wie, Spital-, Klinik- und Heimseelsorge. Gefängnisseelsorge, Notfallseelsorge und Armeeseelsorge und anderseits für die Zusammenarbeit der kirchlichen Sozial-Diakonie mit den Organen der öffentlichen Fürsorge und der Behindertenorganisationen, Selbsthilfegruppen und vielen anderen sozialen und gemeinnützigen Institutionen. Zudem leistet die Kirche namhafte Beiträge an die Telefonseelsorge der Dargebotenen Hand, die SMS Seelsorge, die Frauenhäuser, das Blaue Kreuz etc.

 


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