Ordination

Wer in der reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn ein Amt übernimmt, wird dazu in einer besonderen Feier eingesetzt. Für Pfarrerinnen und Pfarrer ist dies die Ordinationsfeier, für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone sowie Katechetinnen und Katecheten die Beauftragungsfeier.

Am letzten Oktober-Wochenende werden jeweils im Berner Münster Theologinnen und Theologen in einem feierlichen Akt zum Pfarramt ordiniert. In diesem Rahmen bitten Vertreter oder Vertreterinnen der Kirche aus dem Synodalrat um den Beistand des Heiligen Geistes für die künftigen Pfarrerinnen und Pfarrer. Diese verpflichten sich zur Loyalität gegenüber dem Wort Gottes und der Kirche. Aber auch die Kirche stellt sich in einer Erklärung hinter ihre Amtsträgerinnen und Amtsträger. In der Ordinationsfeier wird zudem der Übergang in eine neue Lebensphase thematisiert: das Pfarramt ist nach wie vor ein Beruf, durch den das Privatleben der Betroffenen sowie jenes ihrer Angehörigen in besonderer Weise mitbetroffen ist.
Die Ordination ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Kirchendienst im Kanton Bern und wird auch von anderen evangelischen Kirchen anerkannt.

Ordination für Pfarrerinnen und Pfarrer

Ordination ist eine Beauftragungs-, Entsendungs- und Segnungsfeier in einen besonderen Dienst, nämlich den der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus und des Verwaltens der Sakramente (Taufe und Abendmahl). Voraussetzung für diesen Dienst ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Master in Theologie) und ein Praktikumsjahr in einer Kirchgemeinde (Lernvikariat). Ein gemischtes Gremium aus Kirche, Kanton und theologischer Fakultät prüft und begleitet die Kandidatinnen und Kandidaten sorgfältig.

Martin Rahn-Kächele im Portrait


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