1. Freiwilligenarbeit
Was ist Freiwilligenarbeit?
Freiwilligenarbeit ist ein gemeinnütziger Beitrag an Mitmenschen und Umwelt mit folgenden Kriterien:
- Das Engagement geschieht aus freiem Willen und schliesst Aufgaben innerhalb der Kernfamilie und der Erwerbsarbeit aus.
- Freiwilligenarbeit ist unentgeltlich: Weder Arbeitszeit noch die Arbeitsleistung werden finanziell entlohnt. Die Vergütung effektiver Spesen, Beiträge an Weiterbildung sowie Anerkennungsgeschenke gelten innerhalb dieser Definition nicht als finanzielle Entschädigungen.
- Freiwilligenarbeit soll die bezahlte Erwerbsarbeit ergänzen. Sie ist im Jahresdurchschnitt auf 6 Stunden pro Woche begrenzt.
- Freiwillige Verpflichtungen sind selbst gewählt und nicht an einen rechtlich verbindlichen Arbeitsvertrag gebunden. Die Engagierten bestimmen Art und Umfang der Aufgaben mit. Getroffene Vereinbarungen können in Absprache verändert werden.
Werden Tätigkeiten, die mit Entgelten abgegolten werden, auch der Freiwilligenarbeit zugeordnet?
Nein. Sobald Arbeitszeit oder Arbeitsleistung entlohnt wird, auch mit geringfügigen Entgelten, kann dies nicht mehr der Freiwilligenarbeit zuordnet werden. Als Entgelt gelten auch ein Gutschein oder Naturalien, wenn diese als Gegenwert für eine Leistung gezahlt werden.
Tätigkeiten, für welche Entgelte ausgerichtet werden, sind somit in der Finanzbuchhaltung nach dem Kontenplan HRM2 erfasst.
Was ist unter einem Entgelt zu verstehen?
Unter Entgeldzahlungen werden finanzielle Leistungen verstanden, welche als Gegenwert für Arbeitseinsätze ausgerichtet werden. Diese gehen über den realen Spesenersatz hinaus. Sie liegen jedoch unter dem marktüblichen Lohn.
Folgende Leistungen gelten nicht als Entgelt:
- Spesenentschädigungen (effektive Auslagen)
- Übernahme von Lagerbeiträgen, Vergütung von Kinderhütekosten, Beiträge an Weiterbildungen
- Anerkennungsgeschenke
- Weiterbildungen
Veranstaltungen
Musikalischer Adventskalender
Weihnachtskonzert Berner Gemischter Chor
Weihnachtsoratorium