Krieg in der Ukraine - unser Engagement
Hilfsangebote in der Schweiz
- Informationsblatt für Geflüchtete und deren Betreuende
(deutscher Text / ukrainischer Text / russischer Text) - Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen - Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (inkl. Status S)
Fachinfo, Ausgabe Mai 2022
Aufenthaltskategorien im Asylbereich - HELPFUL - Schweizerisches Rotes Kreuz
- Schweizerische Flüchtlingshilfe «Community Building – Gastfamilien und Geflüchtete unterstützen, Freiwilligenarbeit stärken»
-
Ukraine Hilfe Bern, deutsch-ukrainische Informationsplattform
-
Verein «Imagine. Ukraine in Bern» wöchentliches Netzwerk-Treffen und Facebook-Gruppe.
-
Verein Bär und Leu - Zusammenarbeit Schweiz-Ukraine
-
Fürbitte-Kalender ÖRK (Ökumenischer Rat der Kirchen)
Gesundheit
Informationen auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch über die medizinische Versorgung in der Schweiz. Broschüren über Kranken- und Unfallversicherung sowie Merkblätter und Filme zu allen Gesundheitsthemen.
Kurzinformationen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit der sexuellen Gesundheit Schweiz. Es stehen Flyer in den Sprachen Ukrainisch und Russisch sowie Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung.
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ: Informationsmaterial für mutmasslich Betroffen von Menschenhandel, neu auch in ukrainisch und russisch. E-Mail für Bestellungen und Kontakt.
Ukrainisch- und russischsprachige Gottesdienste
Merkblatt: Geistliche / seelsorgliche Begleitung von ukrainischen Geflüchteten durch reformierte Gemeinden - Möglichkeiten und Grenzen
Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, EKS, April 2022
Ukrainisch-Orthodoxe Gemeinde Bern
Treffpunkt jeweils in den Räumlichkeiten
der Kirchgemeinde Gümligen
Dorfstrasse 76, 3073 Gümligen
Ukrainisch-katholischer Gottesdienst (Kommentar aus der ukrainisch-katholischen Gemeinschaft, Bern)
Jeden Sonntag, 12.00 Uhr, mit gemeinsamen Mittagessen
Dreifaltigkeitskirche Bern
Taubenstrasse 4
3011 Bern
Russisch-Orthodoxe Kirche der Heiligen Dreifaltigkeit
Antonierkirche (auch: Antoniterkirche)
Postgasse 62
3011 Bern
Kirchgemeinden
- Petruskirche in Bern / Zentrum Wittigkofen
In der Petruskirche gibt es verschiedene Angebote und Unterstützung für geflüchtete Menschen und Gastfamilien bei uns im Quartier. Sie sind herzlich willkommen und eingeladen, vorbeizukommen, teilzunehmen oder sich zu informieren. - Offener Treff für Geflüchtete der Kirchgemeinde Heiliggeist Bern
jeden Donnerstag, 14.30 bis 17 Uhr, im Bürenpark, Bürenstrasse 8, 3007 Bern - Treffpunkt im Quartier - Fokus Ukraine der Kirchgemeinde Bern-Paulus
Dienstags von 14 bis 16 Uhr im Kirchgemeindehaus Paulus, Flyer - Bolligen
Treffen für Ukrainerinnen und Ukrainer, Freiwillige und Gastfamilien - Burgdorf
Hilfreiche Tipps - Köniz
Kirchenkreis Mitte, Flyer - Ukraine-Engagement: Interessiert an einem Erfahrungsaustausch?
Sie engagieren sich in Ihrer Gemeinde für geflüchtete Familien mit Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine? Die gesamtkirchlichen Dienste der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn vernetzen interessierte Kirchgemeinden nach Bedarf und helfen, ein (über-)regionales Netzwerk aufzubauen. Eine Möglichkeit könnte sein, einzelnen ukrainischen Jugendlichen aus verschiedenen Gemeinden in der Region regelmässige Treffen in einem Kirchgemeindehaus zu ermöglichen. Die Kirchgemeinden sind eingeladen, ihre Ideen und Erfahrungen mitzuteilen, damit diese weitergegeben oder nach Bedarf Onlinetreffen organisiert werden können.
Kontakt
Bund / Kantone / Hilfswerke
- Informations- und Dienstleistungsseite Kanton Bern / Informationsseite Kanton Solothurn
- Informationsportal «asyl-info» des Staatssekretariats für Migration, SEM
- Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hat im Auftrag des Staatssekretariats für Migration die Federführung, SEM, bei der Vermittlung von privaten Unterbringungsangeboten übernommen. Es macht deshalb Sinn, wenn auch kirchliche Kreise ihre Wohnraumangebote direkt bei der SFH melden.
- Der Bundesrat hat am 11. März über die konkrete Ausgestaltung des Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine informiert. Die wichtigsten Informationen sind auf der Seite der Eidgenossenschaft zu finden. Auf der Webseite der Schweizerischen Flüchtlingshilfe ist eine Seite mit Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die private Unterbringung aufgeschaltet.
- Die Gratisnutzung des öffentlichen Verkehrs für Flüchtende aus der Ukraine endete am 31. Mai 2022. Per 1. Juni kehrt die öV-Branche zur ursprünglichen Regelung zurück. Für notwendige Fahrten im Zusammenhang mit Behördengängen können den Flüchtenden durch die Bundesasylzentren und die kantonalen Sozialhilfebehörden bei Bedarf weiterhin kostenlose Fahrausweise abgegeben werden. Für alle anderen Reisen im öffentlichen Verkehr müssen sie ab dem 1. Juni 2022 reguläre Fahrausweise kaufen. Kostenlos bleibt vorderhand die Ein- und Durchreise. Quelle: Allianceswisspass.ch
Materialien
Der Ernst Klett Sprachen Verlag stellt über dessen neue Ukraine-Website kostenlose Materialien und ein umfangreiches Angebot für den Spracherwerb für alle Bildungsinstitutionen und Altersgruppen bereit. So unter anderem den Kostenlosen Erste-Hilfe-Wortschatz «Willkommen bei uns». Die gedruckte Ausgabe wird im Verlauf des Monats April erscheinen.
Ebenfalls steht neu Linie 1 Schweiz Einstiegskurs ein Glossar in Ukrainisch und Russisch zur Verfügung, das ebenfalls heruntergeladen werden kann
Wie können Kinder unterstützt werden in dieser Zeit?
- SJW «Ukraine - Geschichten für jedes Leseniveau» / weitere Angebote
- Broschüre «Abschied, Tod und Trauer gestalten»
Herausgegeben von farbenspiel.family - Inspirationen fürs Familienleben
Wer ist farbenspiel.family? - Mit Kindern über den Krieg sprechen
ProJuventute - Materialien für Kinder auf der Webseite der Kantonalkirche Zürich
Materialien aus den Kirchgemeinden
Broschüre «Krieg und Frieden: Mit Kindern über diese Themen sprechen»
Die Kirchgemeinde Aarwangen bietet mit der Broschüre ein Hilfsmittel an, wie die Themen Krieg und Frieden mit Kindern aufgenommen werden können. In der Broschüre sind verschiedene Gebete und Bastel-Anleitungen für Friedenstauben aufgeführt sowie Links zu Kindernachrichten.
Weiterführende Informationen
Kirchgemeinden sind gebeten, die Fachstelle Migration (E-Mail) der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn über die abgegebenen Angebote an die Schweizerische Flüchtlingshilfe zu informieren und mitzuteilen, wie viele Plätze mit welchem Betreuungsangebot angeboten wurden. Damit werden Unterbringungen optimal unterstützt. Herzlichen Dank!
In der Medienmitteilung des Bundesrates nicht erwähnt, aber aufgrund der Beantwortung einer Journalistenfrage durch die Bundesrätin geklärt, ist die Frage der Sonderabgabe (Einziehung sämtlicher nicht höchstpersönlicher Vermögenswerte wie insbesondere Bargeld bis zu einer Höhe von 15'000 Franken zur Deckung der Verfahrens- und Unterstützungskosten). Diese Sonderabgabe kommt bei Schutzsuchenden aus der Ukraine – anders als bei allen anderen Asylsuchenden – nicht zum Tragen. Schutzsuchende aus der Ukraine müssen Bargeld bei einer Unterbringung in einem Bundesasylzentrum zwar abgeben, aber nur zwecks sicherer Verwahrung zu ihren Gunsten.
Besondere Beachtung schenken sollte man aber dem Hinweis der Bundesrätin, dass Geflüchtete, die bereits einen Schutzstatus in einem anderen Schengenland bekommen haben, in der Schweiz keinen Schutzstatus S mehr erhalten können. Es muss von der Vermutung ausgegangen werden, dass das andere Schengenländer ähnlich handhaben werden. Das bedeutet, dass jemand, der jetzt in der Schweiz einen Schutzstatus beantragt, dies voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt z.B. in Deutschland nicht mehr wird tun können.
Das Informationsblatt des European Council on Refugees and Exiles ECRE zu Praxis und Massnahmen der verschiedenen europäischen Ländern mit Links zu weiteren Informationen wird jede Woche (freitags) aktualisiert, die neuste Version des «document» findet sich jeweils auf dieser Seite: Information Sheet: Access to Territory, Asylum Procedures and Reception Conditions for Ukrainian Nationals in European Countries | European Council on Refugees and Exiles (ECRE)
Geflüchtete, die sicher sind, in der Schweiz bleiben und nicht in ein anderes Land weiterreisen zu wollen, sollen sich ab Samstag, 12. März so rasch wie möglich registrieren lassen. Sie sind dann krankenversichert, können ab sofort arbeiten und bekommen bei Bedarf Asylsozialhilfe (niedrigerer Ansatz als für Einheimische). Die Reisefreiheit im Schengenraum bleibt vollumfänglich erhalten. Wer noch andere Anknüpfungspunkte in Europa hat und in Erwägung zieht, längerfristigen Schutz nicht in der Schweiz, sondern in einem anderen Land zu suchen, ist gut beraten, diese Frage vor einer Registrierung in der Schweiz abschliessend zu klären.
Veranstaltungen
Berner Klima Debatte
Entdeckungen im Kulturgüterraum
Chor der Nationen